-
UmweltHG § 11 Mitverschulden (Law)
...der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; im Falle der Sachbeschädigung steht das Verschulden desjenigen, der die tatsächlich...
-
VergoldAusbV § 11 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
-
VerifZusAusfG § 11 Sonderinspektion (Law)
...Durchführung der Sonderinspektion hat der Verpflichtete während der Betriebs- oder Geschäftszeit den Zugang zu den in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 genannten sowie zu den Orten zu gestatten, die von der ...
-
WoFG § 11 Förderempfänger (Law)
...des Wohnungsbaus und der Modernisierung derjenige, der das Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführt oder durch Dritte durchführen lässt (Bauherr), ...
-
ThermMAusbV § 11 Übergangsregelung (Law)
...dungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften di...
-
WaStrÜbgVtr § 11 (Law)
...digkeiten der Landeszentralbehörden hinsichtlich des Baues, der Unterhaltung, des Betriebs und der Verwaltung der auf Grund dieses Vertrags übergehenden Wasserstraßen einschließlich der Strom- und Sch...
-
BÄO § 11 (Law)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Minde...
-
BBankG § 11 Vertretung (Law)
...Die Deutsche Bundesbank wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. § 31 Abs. 2 und § 41 Abs. 4 bleiben unberührt. (2) Willenserklärungen sind für die Deutsche Bundes...
-
AuslSchuldAbkAG § 11 (Law)
...des Landes zuständig bestimmen. Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung auch die Aufgaben, die nach diesem Abschnitt den Oberlandesg...
-
BBodSchG § 11 Erfassung (Law)
Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.
-
BedGgstV § 11 Untersuchungsverfahren (Law)
Die in Anlage 10 genannten Untersuchungen sind nach den dort aufgeführten Untersuchungsverfahren durchzuführen.
-
ArbGG § 11 Prozessvertretung (Law)
...d ihrer Mitglieder oder anderer Verbände oder Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und deren Mitglieder entsprechend deren Satzung durchführt, und wenn die Organisation für die Tätigkeit de...
-
BinSchG § 11 Ordnungswidrigkeitendatei (Law)
...derlich ist. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die Daten nur zu dem Zweck verarbeitet und genutzt werden dürfen, zu dem sie übermittelt worden sind. Die Übermittlung von personenbezogenen Dat...
-
BergMAusbV § 11 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
-
BLG § 11 (Law)
...der Sache berechtigen. Der Leistungspflichtige ist jedoch von der Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen aus einem Miet- oder Pachtverhältnis befreit, solange ihm durch die Anforderung die Nutzun...
-
BFStrMG § 11 Mautaufkommen (Law)
...den für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Die Anteile anderer Träger der Straßenbaulast als der Bund werden über den Bundeshaushalt zugewiesen. ...
-
BienSeuchV § 11 (Law)
...diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. ...
-
EdlStSchlAusbV § 11 Übergangsregelung (Law)
...dungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften di...
-
EEWärmeG § 11 Überprüfung (Law)
...Die zuständigen Behörden müssen zumindest durch geeignete Stichprobenverfahren die Erfüllung der Pflicht nach § 3 Abs. 1 und die Richtigkeit der Nachweise nach § 10 kontrollieren. (2) Die mi...
-
ESBO § 11 Bahnübergänge (Law)
Die Vorschriften des § 11 und der Anlage 4 der EBO gelten entsprechend.