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ArbGG § 17 Bildung von Kammern (Law)
(1) Die zuständige oberste Landesbehörde bestimmt die Zahl der Kammern nach Anhörung der in § 14 Abs. 5 genannten Verbände. (2) Soweit ein Bedürfnis besteht, kann die Landesregierung durch R...
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ArbSchG § 17 Rechte der Beschäftigten (Law)
(1) Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist § 125 de...
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BelWertV § 17 Wertminderung wegen Alters (Law)
(1) Die Wertminderung wegen Alters bestimmt sich nach dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Nutzungsdauer der baulichen Anlage; sie ist in einem Prozentsatz des Herstellungswerts auszudrücken. Bei ...
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EGInsO § 17 Abstimmung über die Zusicherung (Law)
(1) Der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens führt die Abstimmung über die Zusicherung nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2015/848 durch. Die §§ 222, 243, 244 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 245 und 24...
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EuRAG § 17 Zweck der Eignungsprüfung (Law)
Die Eignungsprüfung ist eine staatliche Prüfung, die ausschließlich die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen des Antragstellers betrifft und mit der seine Fähigkeit, den Beruf eines Rechtsanwalts in...
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BVO 2 § 17 (Law)
(weggefallen)
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GAD § 17 Gesundheitsdienst und Soziale Betreuung (Law)
(1) Der Auswärtige Dienst unterhält zur Vorsorge gegen besondere gesundheitliche Gefährdungen seiner Beamten und ihrer Familienangehörigen einen eigenen Gesundheitsdienst. (2) Soweit es die ...
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GenTG § 17 Verwendung von Unterlagen (Law)
(1) Unterlagen nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und ...
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GeoITAusbV § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...17. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3889) und die Bergvermessungstechniker-Ausbildungsverordnung vom 28. Januar 1993 (BGBl. I S. 137) außer Kraft.
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HebG 1985 § 17 (Law)
(1) Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Bestehen die Schülerin und der Schüler die staatliche Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis ...
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KlauenPflPrV § 17 Bestehen der Prüfung (Law)
(1) Die drei Prüfungsteile sind gesondert zu bewerten. Für den Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“ ist eine Note als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfun...
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KHG § 17 Grundsätze für die Pflegesatzregelung (Law)
...17b und im Bereich der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen die Vorgaben des § 17d. (2) Soweit tagesgleiche Pflegesätze vereinbart werden, müssen diese medizinisch leistungsge...
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NeuGlV § 17 Verlorene Stimmscheine (Law)
Verlorene Stimmscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, daß ihm der beantragte Stimmschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Abstimmung, 12.00 Uhr, ei...
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PatAnwO § 17 Aussetzung des Zulassungsverfahrens (Law)
(1) Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person wegen des Verdachts einer Straftat ein Ermittlungsverfahren oder...
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PostPersRG § 17 Weiterbeschäftigte Beamte (Law)
(1) Die Tätigkeit als Beamter bei einem Postnachfolgeunternehmen gilt als Dienstzeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 6 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes. ...
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UmwStG 1995 § 17 (Law)
(weggefallen)
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VRV § 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse (Law)
(1) Einfache Abschriften sind mit dem Vermerk: "Gefertigt am ..." abzuschließen. Der Vermerk ist nicht zu unterzeichnen. Die Beglaubigung einer Abschrift geschieht durch einen unter die Absc...
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UmstBauSparkV § 17 Durchlaufende Kredite (Law)
Durchlaufende Kredite aus Treuhandgeschäften sind auf der Aktivseite und auf der Passivseite mit dem gleichen Betrage anzusetzen und bei der Berechnung des vorläufigen Eigenkapitals nach § 4 Abs. 1 A ...
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PflBeschauV 1989 § 17 (Law)
(weggefallen)
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StrabBlPV § 17 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (Law)
(1) Kandidaten, die eine Täuschungshandlung begehen oder versuchen oder den Prüfungsablauf erheblich stören, können von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Während des schrift...