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BrennO 1998 § 73 (Law)
(1) Aus dem Verschlußgewahrsam (§ 72 Abs. 1) darf Branntwein nur unter Mitwirkung von Beamten entnommen werden. Vorrichtungen zur Entnahme von Branntwein sind an den amtlichen Sammelgefäßen (§ 72 Abs....
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BrennO 1998 § 74 (Law)
(1) Die Branntweingewinnungs- und Branntweinreinigungsanlagen bestehen aus Geräten, Gefäßen und Rohren. (2) Als Rohre gelten alle röhrenförmigen Teile der Anlagen, die nur weingeisthaltige D...
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BrennO 1998 § 75 (Law)
(1) Alle Geräte, Gefäße und Rohre (§ 74) sowie ihre Verbindungen (mit Ausnahme der Dichtungen) müssen aus Metall bestehen. Unter Metall sind alle Stoffe zu verstehen, die in der Chemie als Metall oder...
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BrennO 1998 § 76 (Law)
(1) Alle Gefäße (§ 74 Abs. 3) und von den Geräten (§ 74 Abs. 4) die Feinbrennblasen müssen sich innen besichtigen lassen. (2) Alle Geräte, Gefäße und Rohre müssen den Betriebsbedürfnissen en...
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BrennO 1998 § 84 (Law)
...bis kurz über den Boden zu führen. Der Abfluß für die in der Grube befindliche Flüssigkeit befindet sich oben unter dem Deckel der Grube. Zuflußrohr und Abflußrohr sind in die Grubenwandung fest einzu...
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BrennO 1998 § 89 (Law)
Um festzustellen, ob Branntwein wegen einer Stauung über den oberen Rand von Luftrohren (§ 98 Abs. 1) ausgetreten ist, werden Stauungsanzeiger verwendet, die sich mit Branntwein befüllen, wenn Branntw...
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BrennO 1998 § 91 (Law)
Um die tägliche Ausbeute oder die Ausbeute bestimmter Mengen der Abbrennstoffe festzustellen, dürfen mit Genehmigung des Hauptzollamts Tagessammelgefäße in das Branntweinrohr eingeschaltet werden. Die...
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BrennO 1998 § 93 (Law)
(1) Der Rohbranntwein wird in Brennereien, in denen der Feinbrand nach § 198 Abs. 1 erfolgt, zunächst in Zwischensammelgefäßen aufgefangen und von dort in das zum Feinbrennen bestimmte Brenngerät, wen...
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BrennO 1998 § 99 (Law)
Wenn es möglich ist, daß Branntwein vor seiner amtlichen Erfassung infolge Überfüllung von Geräten oder Gefäßen aus dem Verschlußgewahrsam heraustritt, sind Maßnahmen dahin zu treffen, daß überlaufend...
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BrennO 1998 § 101 (Law)
Amtliche Meßuhren sind die von der Bundesmonopolverwaltung zugelassenen Weingeistzähler, Weingeistmesser und Probenehmer.
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BrennO 1998 § 107 (Law)
(1) Nebenmeßuhren sind die besonderen amtlichen Meßuhren, die nach § 72 Abs. 2 auf Anordnung des Hauptzollamts zur besseren Überwachung der Brennereien verwendet werden können. (2) Die Anzei...
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BrennO 1998 § 111 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 113 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 117 (Law)
(1) Wer wegen vollendeter oder versuchter Steuerhinterziehung rechtskräftig bestraft ist, ist mit dem Zeitpunkt von der Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen, ausgeschlossen, in dem die Straftat b...
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BrennO 1998 § 120 (Law)
(1) Als zutreffender Ausbeutesatz (§ 114) gilt der regelmäßige Ausbeutesatz (§§ 121, 122) oder der besonders festgesetzte Ausbeutesatz (§ 124). (2) Der Ausbeutesatz ist die Alkoholmenge, die...
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BrennO 1998 § 137 (Law)
...bis zum Ende des Abtriebs, geben. Es ist in ihr insbesondere Auskunft zu geben über die Art und Menge der jeweils zur Verwendung gelangenden Rohstoffe und Hilfsstoffe (Verhältnis des zur Verzuckerung ...
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BrennO 1998 § 141 (Law)
(1) An Gärbottichen (Gärkesseln) dürfen keine Einrichtungen vorhanden sein, die zum Aufkochen des Inhalts verwendet werden können. Es ist jedoch zulässig, daß der Gärbottich (Gärkessel) mit einer Damp...
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BrennO 1998 § 144 (Law)
Alle Teile der angemeldeten Betriebseinrichtung dürfen nur zum Brennereibetrieb im Rahmen der abgegebenen Betriebserklärung (§ 137) benutzt werden. Der Aufsichtsoberbeamte kann unter Anordnung geeigne...
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BrennO 1998 § 149 (Law)
Soll ablieferungsfreier Branntwein aus anderen Stoffen als Wein, Steinobst, Beeren oder Enzianwurzeln oder aus einem Gemisch von anderen Stoffen mit Wein, Steinobst, Beeren oder Enzianwurzeln hergeste...
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BrennO 1998 § 151 (Law)
Wird bei der Prüfung, Reinigung oder sonstigen Behandlung der Meßuhr oder einzelner Teile oder der Vorlage Branntwein entnommen, so ist er, soweit er nicht wieder in die Meßuhr oder die Vorlage eingef...