-
BVO 2 § 17 (Law)
(weggefallen)
-
GAD § 17 Gesundheitsdienst und Soziale Betreuung (Law)
(1) Der Auswärtige Dienst unterhält zur Vorsorge gegen besondere gesundheitliche Gefährdungen seiner Beamten und ihrer Familienangehörigen einen eigenen Gesundheitsdienst. (2) Soweit es die ...
-
GenTG § 17 Verwendung von Unterlagen (Law)
...4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5 sind nicht erforderlich, soweit der zuständigen Behörde ausrei...
-
GeoITAusbV § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...4. März 1997 (BGBl. I S. 536), die Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin vom 17. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3889) und die Bergvermessungstechniker-Aus...
-
HebG 1985 § 17 (Law)
(1) Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Bestehen die Schülerin und der Schüler die staatliche Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis ...
-
KlauenPflPrV § 17 Bestehen der Prüfung (Law)
...4 Absatz 4 und in der Prüfung nach § 14 Absatz 5 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 14 Absatz 4 das doppelte Gewicht. Für den Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Qualifizierung“ ist ...
-
KHG § 17 Grundsätze für die Pflegesatzregelung (Law)
...4a) (weggefallen) (4b) Instandhaltungskosten sind im Pflegesatz zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Instandhaltungskosten für Anlagegüter, wenn in baulichen Einheiten Gebäudeteile, betrieb...
-
NeuGlV § 17 Verlorene Stimmscheine (Law)
Verlorene Stimmscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, daß ihm der beantragte Stimmschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Abstimmung, 12.00 Uhr, ei...
-
PatAnwO § 17 Aussetzung des Zulassungsverfahrens (Law)
...Straftat ein Ermittlungsverfahren oder ein strafgerichtliches Verfahren schwebt. (2) Die Entscheidung über den Antrag ist auszusetzen, wenn gegen die antragstellende Person die öffentliche K...
-
PostPersRG § 17 Weiterbeschäftigte Beamte (Law)
...47 Absatz 2 des Postverfassungsgesetzes.
-
UmwStG 1995 § 17 (Law)
(weggefallen)
-
VRV § 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse (Law)
...streichungen, Änderungen, Einschaltungen, Radierungen oder andere Mängel des Dokuments sollen in dem Vermerk angegeben werden. (3) Ausfertigungen der Bescheinigungen und Zeugnisse sind unter...
-
UmstBauSparkV § 17 Durchlaufende Kredite (Law)
...4 Abs. 1 A d Satz 2 der Bausparkassenverordnung in der Fassung des § 1 Nr. 2 der Vierundvierzigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz von den Verbindlichkeiten abzusetzen.
-
PflBeschauV 1989 § 17 (Law)
(weggefallen)
-
StrabBlPV § 17 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (Law)
(1) Kandidaten, die eine Täuschungshandlung begehen oder versuchen oder den Prüfungsablauf erheblich stören, können von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Während des schrift...
-
WpAIV § 17 Inhalt der Mitteilung (Law)
...4 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes genügt zur Erfüllung der Mitteilungspflicht des Tochterunternehmens die Abgabe einer Mitteilung durch das Mutterunternehmen des meldepflichtigen Tochterunterne...
-
ZSG § 17 Datenerhebung und -verwendung (Law)
...strophenhilfe Angaben, einschließlich personenbezogener Daten, über Hilfeleistungspotenziale und über Objekte und infrastrukturelle Einrichtungen, die für den Zivil- und Katastrophenschutz relevant si...
-
WVG § 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens (Law)
Lehnt in einem Errichtungsverfahren nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 die Mehrheit der Beteiligten die Errichtung eines Verbands ab, kann die Aufsichtsbehörde das Verfahren in ein solches nach § 7 Abs. 1 N...
-
ZahlPrüfbV § 17 Berichterstattung über Zahlungsdienste (Law)
(1) Die Institute, über die die Zahlungsdienste abgewickelt werden, sind unter Angabe der Kontoverbindung aufzuführen. Die Teilnahme an Zahlungssystemen ist darzustellen. (2) Die Absicherung...
-
AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....