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BauWiAusbV 1999 § 39 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 38 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 7 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt...
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AsylVfG 1992 § 39 (weggefallen) (Law)
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AufenthV § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke (Law)
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn 1. ...
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ÄApprO 2002 § 39 Antrag auf Approbation (Law)
(1) Der Antrag auf die Approbation als Arzt ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Dem An...
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BierStV 2010 § 39 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung (Law)
(1) Wer Bier steuerfrei verwenden will, hat die Erlaubnis vor Beginn der Verwendung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Hauptzollamt (§ 4 Absatz 2) zu beantragen. Dem ...
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BinSchStrEV 2012 § 39 (weggefallen) (Law)
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BKAG 1997 § 39 Strafvorschriften (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer vollstreckbaren gerichtlichen Anordnu...
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EuWO 1988 § 39 Wahlräume (Law)
(1) Die Gemeindebehörde bestimmt für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhält...
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FZV 2011 § 39 Abruf im automatisierten Verfahren (Law)
...ivatfinanzierungsgesetz beliehenen Privaten zum Abruf bereitgehalten. Gleiches gilt für Daten, soweit sie für die Ermittlung des Schuldners und der Höhe der Mautgebühr nach Gesetzen der Länder über de...
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GGArt29Abs6G § 39 Geltung von Vorschriften des Ersten Abschnitts (Law)
Für Volksbefragungen gelten die Vorschriften der §§ 2 bis 17 entsprechend. Ungültig nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 ist eine Stimme auch dann, wenn mehr als einer der Fragen zugestimmt wird.
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MitbestGWO 2 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)
(1) Steht fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen sind, so erlässt der Unternehmenswahlvorstand ein Wahlausschreiben. Es muss folgende Anga...
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MitbestGWO 3 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)
(1) Steht fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen sind, so erlässt der Hauptwahlvorstand ein Wahlausschreiben. Es muss folgende Angaben ent...
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LAP-htVerwDV § 39 Aufstieg (Law)
Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Hochbau - für den Aufstieg in die Laufbahn des höhere...
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LAP-mftDBwV § 39 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
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LAP-gDVerfSchV § 39 Gesamtergebnis (Law)
(1) Im Anschluss an die mündliche Prüfung setzt die Prüfungskommission die Abschlussnote fest. Dabei werden berücksichtigt: 1. d...
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SGB 1 § 39 Ermessensleistungen (Law)
(1) Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die ges...
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SGB 10 § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem...
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SGB 11 § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Law)
(1) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für län...
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SachenRBerG § 39 Mehrere Erbbaurechte auf einem Grundstück, Gesamterbbaurechte, Nachbarerbbaurechte (Law)
(1) An einem Grundstück können mehrere Erbbaurechte bestellt werden, wenn jedes von ihnen nach seinem Inhalt nur an einer jeweils anderen Grundstücksteilfläche ausgeübt werden kann. In den Erbbaurecht...
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SEAG § 39 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder (Law)
Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder gilt § 93 des Aktiengesetzes entsprechend.