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SprengV 1 § 35 (Law)
(1) Zu einem Grund- oder Sonderlehrgang zur Durchführung von Sprengarbeiten oder zum Abbrennen von Großfeuerwerken ist der Antragsteller nur zuzulassen, wenn er die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 er...
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SprengV 1 § 39 (Law)
(1) Der Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 9 des Gesetzes ist für die den Antrag stellende Person als erbracht anzusehen 1. ...
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SprengV 1 § 43 (Law)
Auf die Führung des Verzeichnisses nach § 28 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes sind die §§ 41 und 42 Abs. 1 und 2 mit folgender Maßgabe entsprechend anzuwenden: ...
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SPV Anlage 1 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1994, 3705 - 3707) Sonderungsbehörde: Katast...
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ÜblG 1 § 7 (Law)
(1) Aufwendungen der Kriegsfolgenhilfe sind die auf Grund gesetzlicher Anordnung von den Bezirksfürsorgeverbänden, den Landesfürsorgeverbänden oder den Ländern geleisteten Fürsorgekosten für Kriegsfol...
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ÜblG 1 § 15 (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Rückführung von Deutschen aus dem Ausland und aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen und die Kosten der Durchführung der Verordnung über d...
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ÜblG 1 § 18 (Law)
(1) Für den Übergang der in § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes genannten Ausgaben und der in § 3 dieses Gesetzes genannten Einnahmen ist Stichtag der 1. April 1950. Alle bis zum 31. März 1950 eingegangenen Ei...
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ÜblG 1 § 23 (Law)
(1) Mit Wirkung vom 1. April 1950 ab übernimmt der Bund die Anteile der Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und des bayerischen Kreises Lindau an den Ausgleichsforderungen der Bank...
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BEGDV 1 § 6 (Law)
(weggefallen)
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BEGDV 1 § 21a (Law)
...1990 bis 28.2.1991 vom 1.3.1991 bis 30.4.1992 vom 1.5.1992 bis 30.4.1993 ...
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BesVNG 1 § 4 (Law)
(1) An die Stelle der Sätze der ruhegehaltfähigen Zulagen nach Anlage 2a dieses Gesetzes treten mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Abschnitts die nach Anlage 2b dieses Gesetzes maßgebenden Sätze. ...
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BesVNG 1 § 18 (Law)
(1) Durch Landesgesetz ist ergänzend zu bestimmen, daß die vorhandenen Versorgungsempfänger an den Maßnahmen nach Kapitel III des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes...
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BesVNG 1 § 2 (Law)
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BesVNG 1 § 7 (Law)
Der Höchstbetrag des Ausgleichs nach § 103 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gilt unmittelbar für den Bereich der Länder.
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BesVNG 1 § 8 (Law)
(1) Soweit sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung dieses Gesetzes und den Vorschriften dieses Gesetzes nicht etwas anderes ergibt, gelten die bis zum Tage der Verkündung dieses Gesetzes er...
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BesVNG 1 Schlußformel (Law)
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
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GetrAuVÜV Anlage 1 (Law)
(weggefallen)
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KraftstoffLBV Anlage 1 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1982, 525 - 528) Seite 1 ...
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KHBV Anlage 1 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1049 - 1052; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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LuftRegV Anlage 1 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1999, S. 283 - 284) Amtsgericht ...