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ÜblG 1 § 23 (Law)
...IV der Gesetze Nr. 67 und der Verordnung Nr. 223 der Militärregierungen von der Gebietskörperschaft Groß-Berlin auszustellenden Schuldverschreibungen in voller Höhe.
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ABBergV § 23 Übertragung der Verantwortlichkeit (Law)
Der Unternehmer kann die Pflichten, die sich für ihn aus dieser Verordnung ergeben, ganz oder teilweise auf verantwortliche Personen übertragen.
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AHStatDV § 23 Ausstellungspflichtiger, Ergänzungspflichtiger (Law)
(1) Zur Ausstellung des Anmeldescheines ist in den nachstehenden Fällen verpflichtet 1. bei der Einfuhr, wenn...
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BSeeSchG § 23 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)
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BWahlG § 23 Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen (Law)
Ein Kreiswahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschiede...
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DEÜV § 23 Annahmestelle, Zeitpunkt (Law)
(1) Die Meldungen sind an die zuständige Annahmestelle zu erstatten. (2) Stellt die Annahmestelle bei Annahme der Meldung Mängel fest, die die Annahme der Daten beeinträchtigen, insbesondere...
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DMBilG § 23 Vorlage- und Auskunftspflichten (Law)
(1) Jedes Mutterunternehmen kann von seinen Tochterunternehmen alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, welche die Aufstellung der Konzerneröffnungsbilanz und des Konzernanhangs erfordert. Dies gilt...
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BZRG § 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung (Law)
Ist bei Eintragung einer Verurteilung in das Register ersichtlich, daß im Register eine weitere Verurteilung eingetragen ist, bei der die Bildung einer Gesamtstrafe mit der neu einzutragenden Verurtei...
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GmbHG § 23 Versteigerung des Geschäftsanteils (Law)
Ist die Zahlung des rückständigen Betrags von Rechtsvorgängern nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschäftsanteil im Wege öffentlicher Versteigerung verkaufen lassen. Eine andere Art des ...
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GtDWSVVDV § 23 Fernbleiben, Rücktritt (Law)
(1) Bei Fernbleiben oder Rücktritt von der schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfung oder einem Prüfungsteil ohne Genehmigung des Prüfungsamtes gilt diese Prüfung oder der Prüfungsteil als nicht ...
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GVIDVDV § 23 Wiederholung von Prüfungen (Law)
(1) Eine nicht bestandene Modulprüfung kann innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses einmal wiederholt werden. Die Wiederholung wird in der Regel als mündliche Prüfung von mindesten...
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GenTG § 23 Ausschluß von privatrechtlichen Abwehransprüchen (Law)
...ivatrechtlicher, nicht auf besonderen Titeln beruhender Ansprüche zur Abwehr benachteiligender Einwirkungen von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück kann nicht die Einstellung des Betriebs...
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HebG 1985 § 23 (Law)
Zwischenstaatliche Verträge über die Tätigkeit der Hebammen in den Grenzgebieten bleiben unberührt.
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JuSchG § 23 Vereinfachtes Verfahren (Law)
(1) Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann im vereinfachten Verfahren in der Besetzung durch die oder den Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, von denen eines den in § 19 Abs. 2...
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JVEG § 23 Entschädigung Dritter (Law)
...ivilprozessordnung Urkunden, sonstige Unterlagen oder andere Gegenstände vorlegen oder deren Inaugenscheinnahme dulden, sowie Dritte, die aufgrund eines Beweiszwecken dienenden Ersuchens der Strafverf...
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KFürsV § 23 Erhöhung des Einkommens (Law)
Wegen einer Erhöhung des Einkommens darf die Erziehungsbeihilfe während eines Ausbildungsabschnitts nicht entzogen oder gekürzt werden, wenn sich das monatliche Einkommen um nicht mehr als 26 Euro geg...
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RSAV § 23 Verhältniswerte 1994 und 1995 (Law)
(1) Bis die Ergebnisse der Datenerhebung nach § 267 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erstmalig vorliegen, hat das Bundesversicherungsamt die Verhältniswerte nach § 5 für den monatlichen Ausg...
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SaatV § 23 Anforderungen an die Beschaffenheit (Law)
Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes ergeben sich aus Anlage 3.
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SEBG § 23 Errichtung des SE-Betriebsrats (Law)
(1) Zur Sicherung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung in der SE ist ein SE-Betriebsrat zu errichten. Dieser setzt sich aus Arbeitnehmern der SE, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe zusammen...
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SeeFischG § 23 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)