-
EBO Anlage 11 (zu § 25) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 28) ...
-
EinigVtr Art 11 Verträge der Bundesrepublik Deutschland (Law)
Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß völkerrechtliche Verträge und Vereinbarungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei angehört, einschließlich solcher Verträge, die Mitglieds...
-
RheinSchPV 1994 Anlage 11 (Law)
(Text in Bearbeitung)
-
SGB 11 § 3 Vorrang der häuslichen Pflege (Law)
Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihr...
-
SGB 11 § 7a Pflegeberatung (Law)
...zbuches oder Regelungen des Versicherungsvertrags- oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes angeordnet oder erlaubt ist. (7) Die Landesverbände der Pflegekassen vereinbaren gemeins...
-
SGB 11 § 9 Aufgaben der Länder (Law)
Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur ...
-
SGB 11 § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder (Law)
(1) Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes ab 2016 im Abstand von vier Jahren über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung...
-
SGB 11 § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (Law)
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen....
-
SGB 11 § 16 Verordnungsermächtigung (Law)
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechts...
-
SGB 11 § 19 Begriff der Pflegepersonen (Law)
Pflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44...
-
SGB 11 § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten (Law)
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments und der Parlamente der Länder (Abgeordnete) sind unbeschadet einer bereits nach § 20 Abs. 3 oder § 23 Abs. 1 bestehenden Versicherungspflicht ve...
-
SGB 11 § 26 Weiterversicherung (Law)
(1) Personen, die aus der Versicherungspflicht nach § 20 oder § 21 ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden minde...
-
SGB 11 § 26a Beitrittsrecht (Law)
(1) Personen mit Wohnsitz im Inland, die nicht pflegeversichert sind, weil sie zum Zeitpunkt der Einführung der Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 trotz Wohnsitz im Inland keinen Tatbestand der Vers...
-
SGB 11 § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages (Law)
Personen, die nach den §§ 20 oder 21 versicherungspflichtig werden und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Pflegebedürftigkeit versichert sind, können ihren Versicherungsvertrag m...
-
SGB 11 § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Law)
...zbeschaffung von Pflegehilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Pflegehilfsmittel mit Ausnahme der Pflegehilfsm...
-
SGB 11 § 43 Inhalt der Leistung (Law)
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. (2) Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die ...
-
SGB 11 § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Law)
(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der ...
-
SGB 11 § 47 Satzung (Law)
(1) Die Satzung muß Bestimmungen enthalten über: 1. Name und Sitz der Pflegekasse, 2. ...
-
SGB 11 § 53 Aufgaben auf Bundesebene (Law)
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nimmt die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen wahr. Die §§ 217b, 217d und 217f des Fünften Buches gelten entsprechend.
-
SGB 11 § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten (Law)
(1) Die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtig Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, und ihre Arbeitgeber tragen die nach dem Arbeitse...