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WDO 2002 § 39 Anrechnung von Freiheitsentziehung auf die Disziplinarmaßnahme (Law)
Auf die Disziplinarmaßnahme kann eine Freiheitsentziehung, die der Soldat aus Anlass seiner Tat durch vorläufige Festnahme oder Untersuchungshaft erlitten hat, nach pflichtmäßigem Ermessen in der Weis...
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VVG 2008 § 39 Vorzeitige Vertragsbeendigung (Law)
(1) Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum en...
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BImSchV 39 § 5 Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5) (Law)
(1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Zielwert für PM 2,5 ...
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BImSchV 39 § 20 Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber (Law)
(1) Die zuständigen Behörden erstellen für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[ a ]pyren jeweils eine Liste von Gebieten und Ballungsräumen, in denen ...
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BImSchV 39 § 32 Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Law)
(1) Die zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit oder der von ihm beauftragten Stelle über die nach Landesrecht zuständige...
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AVAG 2001 (XXXX) §§ 37 bis 39 (weggefallen) (Law)
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BImSchV 39 § 12 Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
(1) Für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM 10 und PM 2,5 ), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid gelten die in A...
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BImSchV 39 § 22 Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind (Law)
Werden in Teilgebieten nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[ a ]pyren überschritten, stellen die zuständigen Behörden zur...
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BrennO 1998 (XXXX) §§ 38 und 39 (weggefallen) (Law)
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BImSchV 39 § 16 Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
(1) Es gelten die in Anlage 6 Abschnitt A und C festgelegten Referenzmessmethoden und Kriterien. (2) Andere Messmethoden können angewandt werden, sofern die in Anlage 6 Abschnitt B festgeleg...
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BImSchV 39 Anlage 3 (zu den §§ 2, 3, 13, 14 und 21) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1081 - 1082) A. ...
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BImSchV 39 § 3 Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx) (Law)
(1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über eine volle Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) ...
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BImSchV 39 § 13 Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
(1) Die Luftqualität wird in Bezug auf die in § 12 Absatz 1 genannten Schadstoffe in allen Gebieten und Ballungsräumen anhand der in den Absätzen 2 bis 4 sowie in der Anlage 3 festgelegten Kriterien b...
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BImSchV 39 § 14 Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
(1) Für die Festlegung des Standorts von Probenahmestellen, an denen die in § 12 Absatz 1 genannten Schadstoffe in der Luft gemessen werden, gelten die Kriterien der Anlage 3. (2) In Gebiete...
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BImSchV 39 § 34 Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen (Law)
(1) Die Bundesregierung erstellt, nach Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise gemäß § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ein Programm, das dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der Ozonwe...
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BImSchV 39 § 21 Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
(1) Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel PM 10 , Partikel PM 2,5 , Blei, Benzol und Kohle...
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BImSchV 39 § 25 Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst (Law)
(1) Die zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Weiterleitung an die Kom...
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BImSchV 39 § 31 Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon (Law)
Die zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit oder der von ihm beauftragten Stelle über die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Weit...
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BImSchV 39 Anlage 12 (zu den §§ 5, 15, 27, 28 und 35) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1095) A. ...
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GasNZV 2010 § 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber von Gaskraftwerken sowie Speicher-, LNG- und Produktionsanlagen (Law)
(1) Betreiber von Speicher-, LNG- oder Produktionsanlagen sowie Gaskraftwerken, deren Reservierungsanfrage nach § 38 wegen fehlender Kapazität im Fernleitungsnetz nicht berücksichtigt werden konnte (A...