-
SGB 11 § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Law)
...62 Abs. 1 Satz 1, 2 und 6 sowie Abs. 2 und 3 des Fünften Buches ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien. Versicherte, die die für sie geltende Belastungsgrenze nach § 62 des Fünften Buches erre...
-
SGB 11 § 43 Inhalt der Leistung (Law)
...62 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3, 3. 1 775 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4, 4. ...
-
SGB 11 § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Law)
(1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der ...
-
SGB 11 § 47 Satzung (Law)
...6. jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung und Abnahme der Jahresrechnung, 7. Zusammensetzung un...
-
SGB 11 § 53 Aufgaben auf Bundesebene (Law)
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nimmt die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen wahr. Die §§ 217b, 217d und 217f des Fünften Buches gelten entsprechend.
-
SGB 11 § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten (Law)
(1) Die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtig Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, und ihre Arbeitgeber tragen die nach dem Arbeitse...
-
SGB 11 § 62 Mittel der Pflegekasse (Law)
Die Mittel der Pflegekasse umfassen die Betriebsmittel und die Rücklage.
-
SGB 11 § 71 Pflegeeinrichtungen (Law)
...6 versorgen. (2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: ...
-
SGB 11 § 86 Pflegesatzkommission (Law)
(1) Die Landesverbände der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die überörtlichen oder ein nach Landesrecht bestimmter Träger der Sozialhilfe und die Vereinigungen der Pfle...
-
SGB 11 § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung (Law)
...6 gelten entsprechend.
-
SGB 11 § 93 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...67 bis 85 des Zehnten Buches sowie die Vorschriften dieses Buches.
-
SGB 11 § 99 Versichertenverzeichnis (Law)
Die Pflegekasse hat ein Versichertenverzeichnis zu führen. Sie hat in das Versichertenverzeichnis alle Angaben einzutragen, die zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung und des Ans...
-
SGB 11 § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen (Law)
Die Pflegekasse hat Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, aufzuzeichnen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Feststellung der ...
-
SGB 11 § 104 Pflichten der Leistungserbringer (Law)
...6), Vergütungsvereinbarungen (§ 89) sowie Verträgen zur integrierten Versorgung (§ 92b), 3. im Falle der Abrechnung pflegerischer Leistungen...
-
SGB 11 § 112 Qualitätsverantwortung (Law)
...69), für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich. Maßstäbe für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer...
-
SGB 11 § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung (Law)
...66 des Fünften Buches gilt entsprechend. (3a) Eine Verletzung der Verpflichtungen zu einer qualitätsgerechten Leistungserbringung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 wird unwiderlegb...
-
SGB 11 § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen (Law)
...6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorsieht, 2. allen in § 126 genannten Personen einen Anspruch auf Versicherung ...
-
SGB 11 § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens (Law)
...6. die Bestätigung, dass der Antragsteller eine zulageberechtigte Person im Sinne des § 126 ist, sowie 7. die...
-
SGB 11 § 130 Verordnungsermächtigung (Law)
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne ...
-
AGOZV Anlage 4 (zu § 6 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 270 - 271; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...