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WOS 2002 § 51 Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand (Law)
...rliste bei dem Namen der Wählerin oder des Wählers den Eingang zu vermerken und 3. den Wahlbrief unter Verschluss zu nehmen....
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WaffG 2002 § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (Law)
...3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. ...
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WaffG 2002 § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis (Law)
...rliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt, 3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7), ...
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WaffG 2002 § 5 Zuverlässigkeit (Law)
...rlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, ...
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WaffG 2002 § 15a Sportordnungen (Law)
...rlassenen Rechtsverordnung genügen. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn das Bundesverwaltungsamt nicht binnen drei Monaten nach Zugang aller erforderlichen Prüfunterlagen Änderungen verlangt oder d...
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WaffG 2002 § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel (Law)
...rlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 schließt für Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, die Erlaubnis zum vorläufigen oder endgültigen Überlassen an Inhaber einer Waffenherstellun...
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WaffG 2002 § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (Law)
...rlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gege...
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WaffG 2002 § 39a Verordnungsermächtigung (Law)
...rlangen und 3. Regelungen in Bezug auf vor Inkrafttreten dieser Bestimmung unbrauchbar gemachte Schusswaffen treffen. ...
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WaffG 2002 § 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten (Law)
...rlagen als auch auf nach § 17 Abs. 6 Satz 2 und 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S....
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WaffG 2002 § 48 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...rlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums (ABl. L 316 vom 29.11.2011, S. 1...
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WDO 2002 § 1 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich (Law)
...3) Frühere Soldaten, die keinen Anspruch auf Ruhegehalt, jedoch einen sonstigen Anspruch auf Dienstzeitversorgung, Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) oder auf B...
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WDO 2002 § 8 Tilgung (Law)
...3) Wird eine Disziplinarmaßnahme aufgehoben, ist sie zu tilgen. Hat sie sich auf die Berechnung von Tilgungsfristen ausgewirkt, sind diese erneut zu berechnen. (4) Strafen sind ...
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WDO 2002 § 12 Zuständigkeit zum Erteilen von förmlichen Anerkennungen (Law)
...rlaub bis zu sieben Arbeitstagen, 3. der Regimentskommandeur oder ein Disziplinarvorgesetzter mit der Disziplinarbefugnis e...
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WDO 2002 § 14 Rücknahme förmlicher Anerkennungen (Law)
...rlaub ganz oder teilweise auf den Erholungsurlaub anzurechnen ist. Eine Anrechnung des in Anspruch genommenen Sonderurlaubs auf den Erholungsurlaub unterbleibt, soweit dies eine besondere Härte bedeut...
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WDO 2002 § 20 Durchsuchung und Beschlagnahme (Law)
...rliche Anordnung treffen. Die richterliche Genehmigung ist unverzüglich zu beantragen. Der Antrag auf richterliche Zustimmung oder Genehmigung ist zu begründen. Die entstandenen Akten sind beizufügen....
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WDO 2002 § 26 Disziplinararrest (Law)
Der Disziplinararrest besteht in einfacher Freiheitsentziehung. Er dauert mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen.
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WDO 2002 § 27 Disziplinarvorgesetzte (Law)
...rliehen wird. Oberster Disziplinarvorgesetzter ist der Bundesminister der Verteidigung. (2) Die Disziplinarbefugnis ist an die Dienststellung gebunden. Sie kann nicht übertragen werden. Sie ...
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WDO 2002 § 28 Stufen der Disziplinarbefugnis (Law)
...3. der Bundesminister der Verteidigung sowie die Offiziere vom Regiments- und Brigadekommandeur an aufwärts und die Offiziere in entsprechenden Dienststellungen ...
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WDO 2002 § 29 Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten (Law)
...rledigung eines Falles das Unterstellungsverhältnis, wird der neue Disziplinarvorgesetzte zuständig. Dies gilt insbesondere bei Versetzungen oder zeitweiligem Ausscheiden von Truppenteilen aus ihrem V...
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WDO 2002 § 34 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen (Law)
(1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren, auf denen die Entscheidung beruht, sind für den Disziplinarvorgesetzten bindend, soweit das ...