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EinigVtr Art 23 Schuldenregelung (Law)
...4) Mit Wirkung vom 1. Januar 1994 übernehmen der Bund und die in Artikel 1 genannten Länder und die Treuhandanstalt, die beim Sondervermögen zum 31. Dezember 1993 aufgelaufene Gesamtverschuldung nach ...
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AZRG § 23 Statistische Aufbereitung der Daten (Law)
...4 Nummer 6, Hinweis auf die aktenführende Ausländerbehörde und die Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 sowie § 3 Absatz 4 Nummer 7 in Verbindung mit § 2 Absa...
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AtStrlSV § 23 Betrieb von Kernanlagen (Law)
Die Inbetriebnahme und der Betrieb der Kernanlagen haben nach festgelegten Betriebsvorschriften zu erfolgen. Dabei sind die Grenzwerte und Bedingungen des nuklear sicheren Betriebs einzuhalten. Betrie...
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AufenthV § 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal (Law)
(1) Ziviles Flugpersonal, das im Besitz eines Flugbesatzungsausweises ist, ist vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, sofern es 1. ...
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BEGDV 1 § 23 (Law)
(weggefallen)
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BeschussV § 23 Überprüfung im Einzelfall (Law)
...4 oder der Zulassung entsprechen, nimmt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eine Prüfung vor. Können dabei festgestellte Mängel nicht unmittelbar behoben werden, kann diese dem Zulassungsinhaber...
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BetrVGDV1WO § 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung (Law)
(1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind, hat der Wahlvorstand eine Niederschrift anzufertigen, in der außer den Angaben nach § 16 A...
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BföV § 23 Reise- und Trennungsauslagen (Law)
(1) Bei der Förderung einer Maßnahme der beruflichen Bildung sind die für die Beamtinnen und Beamten des Bundes geltenden reise- und trennungsgeldrechtlichen Vorschriften anzuwenden. (2) Wir...
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EGInsO § 23 Beteiligung der Gläubiger (Law)
...48 genannten Unterlagen vorzulegen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend 1. für die Erklärung eines Einwands nach Artikel 64...
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GGVSEB § 23 Pflichten des Befüllers (Law)
...4.2.1.9.1.1, 4.2.1.13.13, 4.2.2.7.2, 4.2.2.7.3, 4.2.3.6.2, 4.2.3.6.3, 4.2.3.6.4, 4.2.4.5.2 und 4.2.4.5.3, den anwendbaren Sondervorschriften in Unterabschnitt 4.2.5.3, den Vorschriften in Unterabschni...
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FamGKG § 23 Bestimmte sonstige Auslagen (Law)
(1) Die Dokumentenpauschale schuldet ferner, wer die Erteilung der Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke beantragt hat. Sind Kopien oder Ausdrucke angefertigt worden, weil der Beteiligte es unterlasse...
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GenG § 23 Haftung der Mitglieder (Law)
(1) Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften die Mitglieder nach Maßgabe dieses Gesetzes. (2) Wer in die Genossenschaft eintritt, haftet auch für die vor seinem Eintritt eingegang...
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JArbSchG § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten (Law)
(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arb...
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KfSachvG § 23 Registrierung im Kraftfahrt-Bundesamt (Law)
(1) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (§ 48 des Straßenverkehrsgesetzes) wird vermerkt, ob die dort erfaßten Inhaber von Fahrerlaubnissen zugleich amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für d...
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MOG § 23 Allgemeine Vorschriften (Law)
...4) Werden Waren, für die die Erhebung einer Ausfuhrabgabe vorgeschrieben ist, ohne Abfertigung nach diesem Gesetz ausgeführt oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder ohne Erhebung e...
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LAnpG § 23 Zulässigkeit des Formwechsels (Law)
(1) Eine LPG kann durch Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft, eine Personengesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder eine K...
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RechKredV § 23 Rechnungsabgrenzungsposten (Nr. 6) (Law)
Dem Kreditnehmer aus Teilzahlungsfinanzierungsgeschäften berechnete Zinsen, Provisionen und Gebühren, die künftigen Rechnungsperioden zuzurechnen sind, sind in diesem Posten auszuweisen, soweit sie ni...
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PBefG § 23 Haftung für Sachschäden (Law)
Der Unternehmer kann die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person nur insoweit ausschließen, als der Schaden 1.000 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit be...
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SachenRBerG § 23 Unvermessene volkseigene Grundstücke (Law)
Soweit Nutzungsrechte auf unvermessenen, vormals volkseigenen Grundstücken verliehen wurden, sind die Grenzen in folgender Reihenfolge zu bestimmen nach 1. ...
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SchfHwG § 23 Zuständige Behörden (Law)
Die für die Aufgaben nach diesem Gesetz zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt.