-
GrStG 1973 § 36 Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte (Law)
(1) Der Veranlagung der Steuermessbeträge für Grundbesitz solcher Kriegsbeschädigten, die zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung ihres Grundbesitzes eine Kapitalabfindung auf Grund des Bundesve...
-
GrStG 1973 § 2 Steuergegenstand (Law)
...§§ 33, 48a und 51a des Bewertungsgesetzes). Diesen stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich; 2. ...
-
GrStG 1973 § 5 Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz (Law)
...§§ 3 und 4) benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Befreiung nur für 1. Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr, der ausländischen Stre...
-
GrStG 1973 § 8 Teilweise Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck (Law)
...§§ 3 und 4) benutzt, so ist nur dieser Teil des Steuergegenstandes steuerfrei. (2) Dient der Steuergegenstand oder ein Teil des Steuergegenstandes (Absatz 1) sowohl steuerbegünstigten Zwecke...
-
GrStG 1973 § 11 Persönliche Haftung (Law)
(1) Neben dem Steuerschuldner haften der Nießbraucher des Steuergegenstandes und derjenige, dem ein dem Nießbrauch ähnliches Recht zusteht. (2) Wird ein Steuergegenstand ganz oder zu einem T...
-
GrStG 1973 § 19 Anzeigepflicht (Law)
...§ 10 als Steuerschuldner in Betracht kommt. Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung bei dem Finanzamt zu erstatten, das für die Festsetzung des Steuermeßbetrags zuständig...
-
GrStG 1973 § 24 Ersatz der Zerlegung durch Steuerausgleich (Law)
Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung bestimmen, daß bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, aus Vereinfachungsgründen an Stelle der Zerlegun...
-
GrStG 1973 § 27 Festsetzung der Grundsteuer (Law)
...§ 25 Abs. 3), so ist die Festsetzung nach Absatz 1 zu ändern. (3) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann di...
-
GrStG 1973 § 38 Anwendung des Gesetzes (Law)
Diese Fassung des Gesetzes gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2008.
-
GrStG 1973 § 46 Zuständigkeit der Gemeinden (Law)
Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer obliegt bis zu einer anderen landesrechtlichen Regelung den Gemeinden.
-
GrStG 1973 § 9 Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer (Law)
(1) Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. (2) Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. ...
-
GrStG 1973 § 4 Sonstige Steuerbefreiungen (Law)
...§ 13 Abs. 1) vorangeht, die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 oder 2 der Abgabenordnung erfüllt hat. Der Grundbesitz muß ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öf...
-
GrStG 1973 § 7 Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck (Law)
...§§ 3 und 4 tritt nur ein, wenn der Steuergegenstand für den steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzt wird. Unmittelbare Benutzung liegt vor, sobald der Steuergegenstand für den steuerbegünstigten ...
-
GrStG 1973 § 12 Dingliche Haftung (Law)
Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last.
-
GrStG 1973 § 13 Steuermeßzahl und Steuermeßbetrag (Law)
...§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist. (2) (3) In den Fällen des § 10 Abs. 2 ist der Berechnung des Steuermeßbetrags die Summe der beiden Ei...
-
GrStG 1973 § 16 Hauptveranlagung (Law)
...§§ 17 und 20 von dem Kalenderjahr an, das zwei Jahre nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt. Dieser Steuermeßbetrag bleibt unbeschadet der §§ 17 und 20 bis zu dem Zeitpunkt maßgebend, von dem an ...
-
GrStG 1973 § 26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze (Law)
In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchs...
-
GrStG 1973 § 28 Fälligkeit (Law)
(1) Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. (2) Die Gemeinden können bestimmen, daß Kleinbeträg...
-
GrStG 1973 § 29 Vorauszahlungen (Law)
Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. ...
-
GrStG 1973 § 30 Abrechnung über die Vorauszahlungen (Law)
...§ 29), kleiner als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorausgegangenen Fälligkeitstage ergibt (§ 28), so ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekan...