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ZensG 2011 § 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit (Law)
Zur Durchführung des Zensus übermittelt die Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt zu dem Berichtstag, der dem Berichtszeitpunkt am nächsten liegt, aus ihrem Datenbestand el...
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ZensG 2011 § 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden (Law)
(1) Zur Aktualisierung des Anschriften- und Gebäuderegisters nach § 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) sowie zur Vorbereitung und Durchführung d...
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ZensG 2011 § 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben (Law)
Als Grundlage für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben, die als Bundes- oder Landesstatistiken durchgeführt werden, dürfen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Zahl der Woh...
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ZensG 2011 § 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen (Law)
...§ 11 Absatz 2 Nummer 3 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes auskunftspflichtigen Stellen des Bundes, soweit es sich dabei um Bundesbehörden oder Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 des...
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ZensG 2011 § 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften (Law)
...§ 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 ausschließlich auf Grund von Angaben der Vermessungsbehörden (§ 4 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011) oder ausschließlich von Angaben der Meldebehörden (§ 5 ...
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ZensG 2011 § 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Law)
(1) Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder ...