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GKG 2004 § 47 Rechtsmittelverfahren (Law)
(1) Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Streitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder werden, wenn eine Frist für ...
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GKG 2004 § 69 Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr (Law)
Gegen den Beschluss nach § 38 findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, die Beschwerde ...
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GKG 2004 § 73 Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten (Law)
Bis zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften über die Höhe des Haftkostenbeitrags, der von einem Gefangenen zu erheben ist, sind die Nummern 9010 und 9011 des Kostenverzeichnisses in der bis zum 27. ...
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GKG 2004 § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten 1. nach der Zivilprozessordnung, einschließlich des Mahnverfahrens nach § 113 A...
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GKG 2004 § 11 Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (Law)
...§ 9 Absatz 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes).
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GKG 2004 § 12 Verfahren nach der Zivilprozessordnung (Law)
...§ 733 der Zivilprozessordnung) und über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829 Absatz 1, §§ 835, 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder § 890 der Zivilprozessord...
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GKG 2004 § 14 Ausnahmen von der Abhängigmachung (Law)
...§§ 12 und 13 gelten nicht, 1. soweit dem Antragsteller Prozesskostenhilfe bewilligt ist, 2. ...
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GKG 2004 § 20 Nachforderung (Law)
(1) Wegen eines unrichtigen Ansatzes dürfen Kosten nur nachgefordert werden, wenn der berichtigte Ansatz dem Zahlungspflichtigen vor Ablauf des nächsten Kalenderjahres nach Absendung der den Rechtszug...
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GKG 2004 § 30 Erlöschen der Zahlungspflicht (Law)
Die durch gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Entscheidung begründete Verpflichtung zur Zahlung von Kosten erlischt, soweit die Entscheidung durch eine andere gerichtliche Entscheidung aufgehobe...
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GKG 2004 § 31 Mehrere Kostenschuldner (Law)
(1) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. (2) Soweit ein Kostenschuldner aufgrund von § 29 Nummer 1 oder 2 (Erstschuldner) haftet, soll die Haftung eines anderen Kostenschuldne...
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GKG 2004 § 42 Wiederkehrende Leistungen (Law)
...§ 52 Absatz 1 und 2 zu bestimmen. (2) Für die Wertberechnung bei Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeit...
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GKG 2004 § 49 (weggefallen) (Law)
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GKG 2004 § 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren (Law)
...§ 171 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) einschließlich des Verfahrens über den Antrag nach § 169 Absatz 2 Satz 5 und 6, Absatz 4 Satz 2, § 173 Absatz 1 Satz 3 und nach § 176 des Gesetzes g...
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GKG 2004 § 51a Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Law)
(1) Für die Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 Absatz 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes) bestimmt sich der Wert nach der Höhe des Anspruchs. (2) Im Rechtsbeschwe...
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GKG 2004 § 57 Zwangsliquidation einer Bahneinheit (Law)
Bei der Zwangsliquidation einer Bahneinheit bestimmt sich die Gebühr für das Verfahren nach dem Gesamtwert der Bestandteile der Bahneinheit.
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GKG 2004 § 66 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde (Law)
...§§ 546 und 547 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Über die weitere Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht. Absatz 3 Satz 1 und 4 gilt entsprechend. (5) Anträge und Erklärunge...
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GKG 2004 § 70 (weggefallen) (Law)
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GKG 2004 § 5a Elektronische Akte, elektronisches Dokument (Law)
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugr...
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GKG 2004 § 5b Rechtsbehelfsbelehrung (Law)
Jede Kostenrechnung und jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über die Stelle, bei der dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über deren Sitz und über d...
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GKG 2004 § 10 Grundsatz für die Abhängigmachung (Law)
In weiterem Umfang als die Prozessordnungen und dieses Gesetz es gestatten, darf die Tätigkeit der Gerichte von der Sicherstellung oder Zahlung der Kosten nicht abhängig gemacht werden.