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GKG 2004 § 42 Wiederkehrende Leistungen

Gerichtskostengesetz

(1) Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, bei Ansprüchen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen sowie in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen dem Grunde oder der Höhe nach geltend gemacht oder abgewehrt werden, ist der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen maßgebend, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist. Ist im Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit die Höhe des Jahresbetrags nicht nach dem Antrag des Klägers bestimmt oder nach diesem Antrag mit vertretbarem Aufwand bestimmbar, ist der Streitwert nach § 52 Absatz 1 und 2 zu bestimmen.

(2) Für die Wertberechnung bei Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist höchstens der Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend; eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet. Bei Rechtsstreitigkeiten über Eingruppierungen ist der Wert des dreijährigen Unterschiedsbetrags zur begehrten Vergütung maßgebend, sofern nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist.

(3) Die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge werden dem Streitwert hinzugerechnet; dies gilt nicht in Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen. Der Einreichung der Klage steht die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe gleich, wenn die Klage alsbald nach Mitteilung der Entscheidung über den Antrag oder über eine alsbald eingelegte Beschwerde eingereicht wird.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (5. Kammer) - 5 Ta 16/26
30. März 2026
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Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (5. Senat für Familiensachen) - 5 UF 15/26
25. März 2026
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Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (2. Kammer) - 2 K 120/24.F
19. März 2026
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Urteil vom Arbeitsgericht Mannheim (7. Kammer) - 7 Ca 175/25
6. Februar 2026
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Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (12. Kammer) - 12 Ta 735/25
11. Dezember 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg (14. Kammer) - 14 B 86/23
3. Dezember 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Hamburg (14. Kammer) - 14 B 7092/21
3. Dezember 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (9. Senat) - 9 S 777/23
25. November 2025
9 S 777/23 25. November 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Offenbach am Main (3. Kammer) - 3 Ca 222/25
25. November 2025
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Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (12. Berufungskammer) - 12 Ta 718/25
20. November 2025
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