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WDO 2002 § 125 Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen (Law)
(1) Die Entscheidungen des Truppendienstgerichts werden mit Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt ist. Wird auf Rechtsmittel verzichtet oder ein Rechtsmittel zur...
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WDO 2002 § 127 Verfall und Nachzahlung der einbehaltenen Beträge (Law)
(1) Die nach § 126 einbehaltenen Beträge verfallen, wenn 1. im gerichtlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienstv...
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WDO 2002 § 128 Voraussetzungen und Zuständigkeit (Law)
...§ 16 Abs. 1 verstoßen würde. Die Aufhebung einer der in § 16 Abs. 1 Nr. 2 genannten Disziplinarmaßnahmen unterbleibt, wenn die Voraussetzungen für eine zusätzliche disziplinare Ahndung zum Zeitpunkt i...
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WDO 2002 § 132 Entscheidung durch Beschluss (Law)
(1) Das Wehrdienstgericht kann den Antrag, auch nach Eröffnung der mündlichen Verhandlung, durch Beschluss verwerfen, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Zulassung nicht für gegeben ode...
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WDO 2002 § 133 Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil (Law)
(1) Das Wehrdienstgericht entscheidet, wenn das Wiederaufnahmeverfahren nicht auf andere Weise abgeschlossen wird, aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil. (2) Gegen das Urteil des Trup...
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WDO 2002 § 147 Überleitungsvorschriften (Law)
(1) Die Tilgung einer einfachen Disziplinarmaßnahme, die vor dem 1. Januar 2002 verhängt wurde, richtet sich nach den bisher geltenden Vorschriften. Ein Beförderungsverbot, das vor dem 1. Januar 2002 ...
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WDO 2002 § 148 Einschränkung von Grundrechten (Law)
Durch dieses Gesetz werden das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetz...
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WDO 2002 § 4 Beteiligung der Vertrauensperson (Law)
...§§ 28 und 29 des Soldatenbeteiligungsgesetzes. Das Ergebnis der Anhörung der Vertrauensperson ist dem Soldaten vor dessen Anhörung nach § 14 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 5 Satz 1 oder nach § 93 Abs. 1 Sat...
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WDO 2002 § 5 Zustellungen (Law)
(1) Die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Zustellungen werden ausgeführt 1. durch Übergabe an den Empfänger gegen Empfangsbekenn...
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WDO 2002 § 10 Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (Law)
Zeugen und Sachverständige, die nicht dienstlich gestellt werden, erhalten eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes.
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WDO 2002 § 18 Verbot mehrfacher, Gebot einheitlicher Ahndung (Law)
...§ 96 bleibt unberührt. (2) Mehrere Pflichtverletzungen eines Soldaten oder eines früheren Soldaten, über die gleichzeitig entschieden werden kann, sind als ein Dienstvergehen zu ahnden. ...
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WDO 2002 § 19 Gnadenrecht (Law)
...§ 52 des Soldatengesetzes entsprechend.
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WDO 2002 § 23 Verweis, strenger Verweis (Law)
(1) Der Verweis ist der förmliche Tadel eines bestimmten pflichtwidrigen Verhaltens des Soldaten. (2) Der strenge Verweis ist der Verweis, der vor der Truppe bekannt gemacht wird. ...
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WDO 2002 § 32 Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten (Law)
(1) Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Disziplinarvorgesetzte den Sachverhalt durch die erforderlichen Ermittlungen aufzuklären. Der Inhalt mündlic...
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WDO 2002 § 48 Vollstreckender Vorgesetzter (Law)
(1) Einfache Disziplinarmaßnahmen vollstreckt der nächste Disziplinarvorgesetzte. Wird die Disziplinarmaßnahme von einer anderen Stelle verhängt, ersucht diese den nächsten Disziplinarvorgesetzten um ...
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WDO 2002 § 60 Beförderungsverbot (Law)
(1) Während des Beförderungsverbots darf dem Soldaten kein höherer Dienstgrad verliehen werden. Er darf während der Dauer des Beförderungsverbots auch nicht in eine Planstelle einer höheren Besoldungs...
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WDO 2002 § 63 Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Law)
...§ 109. (4) In minder schweren Fällen kann das Gericht den Verlust des Dienstgrades ausschließen, jedoch den Dienstgrad herabsetzen, ohne an die in § 62 Abs. 1 Satz 1 bis 3 bezeichneten Besch...
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WDO 2002 § 65 Aberkennung des Ruhegehalts (Law)
...§ 126 Abs. 3 bleibt unberücksichtigt. § 63 Abs. 3 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 72 Präsidialverfassung (Law)
(1) Bei jedem Truppendienstgericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und aus vier gewählten Richtern. (3) Der Präsident üb...
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WDO 2002 § 78 Säumige ehrenamtliche Richter (Law)
(1) Gegen ehrenamtliche Richter, die sich ohne genügende Entschuldigung zu den Sitzungen nicht rechtzeitig einfinden oder die sich ihren Pflichten auf andere Weise entziehen, kann ein Ordnungsgeld fes...