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ÜblG 1 § 9 (Law)
Fürsorgekosten sind sowohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.
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ÜblG 1 § 10 (Law)
Fürsorgekosten sind auch 1. (durch Artikel 4 des Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher...
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ÜblG 1 § 11 (Law)
...15 oder des § 16 in Betracht kommt - die Kosten allgemeiner Fürsorgemaßnahmen für den Transport und für die lagermäßige Unterbringung und Versorgung von Heimatvertriebenen, Evakuierten, Zugewanderten ...
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ÜblG 1 § 13 (Law)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates 1. die in § 7 genannten Personengruppen, ...
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ÜblG 1 § 16 (Law)
Der Bund trägt die Kosten für die von der Bundesregierung als Grenzdurchgangslager von übergebietlicher Bedeutung anerkannten Einrichtungen.
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ÜblG 1 § 21b (Law)
(1) Für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zweiter Halbsatz bezeichneten Fürsorgekosten stehen den Ländern jährliche Pauschbeträge in Höhe der in ihrem Gebiet im Haushaltsjahr 1975 entstandenen Au...
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ÜblG 1 Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt III (Law)
Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: ...
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ÜblG 1 (XXXX) §§ 16a bis 16c (weggefallen) (Law)