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FVG 1971 § 16 (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 18 Verwaltung der Umsatzsteuer (Law)
Die Hauptzollämter und ihre Dienststellen wirken bei der Verwaltung der Umsatzsteuer nach Maßgabe der für diese Steuer geltenden Vorschriften mit. Sie handeln hierbei für die Finanzbehörde, die für di...
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FVG 1971 § 21 Auskunfts- und Teilnahmerechte (Law)
(1) Soweit die den Ländern zustehenden Steuern von Bundesfinanzbehörden verwaltet werden, haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden das Recht, sich über die für diese Steu...
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FVG 1971 § 22 Dienstrechtliche Folgen und Regelung der Versorgungslasten (Law)
(1) Für die am 31. Dezember 2007 vorhandenen Oberfinanzpräsidenten und Oberfinanzpräsidentinnen der Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz endet das Beamtenverhältnis zur Bund...
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FVG 1971 § 25 Übergangsregelung Personalvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung (Law)
(1) Die erstmaligen Wahlen zu den Personalvertretungen finden bei der Generalzolldirektion spätestens bis zum 31. Mai 2016 statt. Bis zu diesen Wahlen werden die Personalratsaufgaben des örtlichen Per...
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FVG 1971 § 5a Aufgaben und Gliederung der Generalzolldirektion (Law)
(1) Unbeschadet des § 4 Absatz 2 und 3 leitet die Generalzolldirektion bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung. Sie übt die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter und Zol...
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FVG 1971 § 9a Leitung der Oberfinanzdirektionen (Law)
Der Oberfinanzpräsident oder die Oberfinanzpräsidentin leitet die jeweilige Oberfinanzdirektion. Ihm oder ihr kann auch die Leitung einer Abteilung übertragen werden. Er oder sie wird auf Vorschlag de...
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FVG 1971 § 10a Landeskassen (Law)
Werden oder sind bei einer Oberfinanzdirektion eine oder mehrere Landeskassen errichtet, so kann eine Landeskasse Kassengeschäfte für mehrere Oberfinanzbezirke oder für Teile davon wahrnehmen. Die Lan...
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FVG 1971 § 11 (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 12a (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 26 Übergangsregelung Schwerbehindertenvertretung (Law)
(1) Die erstmaligen Wahlen zur örtlichen Schwerbehindertenvertretung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch finden in der Generalzolldirektion spätestens bis zum 30. Juni 2016 statt. Bis die Schwerbeh...
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FVG 1971 § 3 Leitung der Finanzverwaltung (Law)
(1) Das Bundesministerium der Finanzen leitet die Bundesfinanzverwaltung. Soweit die Bundesfinanzbehörden Aufgaben aus dem Geschäftsbereich eines anderen Bundesministeriums zu erledigen haben, erteilt...
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FVG 1971 § 12c (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 12d (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 14 (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 17 Bezirk, Sitz und Aufgaben der Finanzämter (Law)
(1) Die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde bestimmt den Bezirk und den Sitz der Finanzämter. (2) Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die ...
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FVG 1971 § 20a Druckdienstleistungen für Bundesfinanzbehörden (Law)
(1) Das Bundesministerium der Finanzen (Auftraggeber) kann sich zum Drucken und Kuvertieren von Schriftstücken der Bundesfinanzbehörden und zu der anschließenden Übergabe der verschlossenen Schriftstü...
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FVG 1971 § 23 Übergangsregelung (Law)
Die Kosten der Oberfinanzdirektion werden vom Bund getragen, soweit sie auf den Bund entfallen.
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FVG 1971 § 2a Verzicht auf Mittelbehörden, Aufgabenwahrnehmung durch andere Finanzbehörden (Law)
(1) Durch Rechtsverordnung kann auf Mittelbehörden verzichtet werden. Die Rechtsverordnung erlässt für den Bereich von Aufgaben des Landes die zuständige Landesregierung. Die Landesregierung kann die ...
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FVG 1971 § 12 Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter sowie Aufgaben der Hauptzollämter (Law)
(1) Die Generalzolldirektion bestimmt den Bezirk und den Sitz der Hauptzollämter und der Zollfahndungsämter. (2) Die Hauptzollämter sind als örtliche Bundesbehörden für die Verwaltung der Zö...