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LuftPersVDV 2 Anlage 13B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 177 Die praktische Ausbildung muss mindestens 30 Flugstunden umfassen. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss für...
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LuftPersVDV 2 Anlage 14A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (Law)
Luftfahrtbehörde oder einem behördlich bestellten Prüfer abzulegen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 14B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (Law)
Die Dauer des Fluges soll etwa 60 Minuten betragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 14E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (Law)
den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 14F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (Law)
den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 15A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)
Luftfahrtbehörde oder einem behördlich bestellten Prüfer abzulegen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 15B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)
die Durchführung der praktischen Auswahlprüfung genügen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 15E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)
den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 15F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)
den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 16A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)
den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 16B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)
Auswahlprüfung genügen und ein Freiballon der Größenklasse I sein. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 16E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)
den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 16F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)
für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 17A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 17B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
die Durchführung der praktischen Auswahlprüfung genügen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 17E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 17F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 6C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)
Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 14C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 189 - 192 Allgemeine Einführung Eignung und Ansehen eines Fluglehrers stehen und ...
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LuftPersVDV 2 Anlage 14D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 193 - 197 Das in der praktischen Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern verwende...
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LuftPersVDV 2 Anlage 15C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 206 - 208 Allgemeine Einführung Eignung und Ansehen eines Fluglehrers stehen und ...
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LuftPersVDV 2 Anlage 15D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 209 - 212 Das in der praktischen Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern verwendet...
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LuftPersVDV 2 Anlage 16C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 220 - 224 Allgemeine Einführung Eignung und Ansehen eines Fluglehrers stehen und ...
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LuftPersVDV 2 Anlage 16D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)
bildet unter Anleitung des anerkannten ausbildenden Fluglehrers nach den Vorgaben der Anlage 7B zur 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 17C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 236 - 238 Allgemeine Einführung Eignung und Ansehen eines Fluglehrers stehen und ...
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LuftPersVDV 2 Anlage 17D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
Die praktische Ausbildung gliedert sich in 2 Abschnitte. 1.
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LuftPersVDV 2 Anlage 4A Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 61 - 63 NAVIGATION Flugplanung - ...
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LuftPersVDV 2 Anlage 4B Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (Law)
Anmerkung 2: Das Fliegen ohne Sicht nach außen ist unter Verwendung einer IFR-Brille oder IFR-Haube (
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LuftPersVDV 2 Anlage 6A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 89 - 94 LUFTRECHT Gesetzliche Grundlagen ...
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LuftPersVDV 2 Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 95
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LuftPersVDV 2 Anlage 9C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (Law)
den Bewerber bei der zuständige Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 9D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (Law)
Jeder Prüfungsteil kann für sich einmal wiederholt werden. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 3B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (Law)
den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.
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LuftPersVDV 2 Anlage 9A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 150 - 152 Luftrecht - Internationale Abkommen un...
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LuftPersVDV 2 Anlage 9B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (Law)
...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 153 - 155 Die praktische Einweisung und Ausbildung gliedert sich in folgende Teile: - ...
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LuftPersVDV 2 Anlage 3A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (Law)
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