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LuftBODV 2 2009 § 8 Zulässige Flugdienstzeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...Besatzungsmitgliedes zwischen zwei Ruhezeiten beträgt zehn Stunden. (2) Innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Tagen ist eine viermalige Verlängerung der Flugdienstzeit nach Absatz 1 bis ...
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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...Beförderung des Besatzungsmitgliedes vom Einsatzort an seine Heimatbasis ohne Anrechnung auf die Ruhezeit ist zulässig. (2) Die Mindestruhezeit ist nach einem nach § 8 Absatz 2 bi...
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LuftBODV 2 2009 § 16 Ruhezeit – Berücksichtigung von Zeitzonenunterschieden (Law)
...be der Sätze 4 und 5 zu gewähren. Ein einzelner Flugabschnitt innerhalb der Zeitzone der Heimatbasis zur Heimatbasis oder eine Positionierung zur Heimatbasis darf dabei vor Gewährung dieser Ruhezeit s...
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LuftBODV 2 2009 § 20 Abweichungen bei besonderen Belastungen (Law)
...besondere Belastungen auf, insbesondere wegen 1. der Betriebsausrüstung und deren Zustand oder der Betriebseigenschaften der verwendeten Luftf...
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LuftBODV 2 2009 § 18 Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen (Law)
...Belastung der Besatzung beeinflussende Faktoren. (5) Die Abweichungen können im Einzelfall oder allgemein zugelassen, mit Auflagen verbunden und befris...
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LuftBODV 2 2009 § 3 Festlegung von höchstzulässigen Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, Blockzeiten und Ruhezeiten (Law)
...Besatzungsmitglieder ausreichend ermüdungsfrei bleiben können, um ihren Dienst unter allen Umständen mit befriedigendem Sicherheitsniveau ausüben zu können.