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BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...2 (Sonderzuschuß) der in Satz 1 bezeichneten Vorbemerkungen. Soweit die Summe dieses Zuschusses und des Zuschusses nach Buchstabe a den Höchstbetrag des Zuschusses nach Nummer 2 der in Satz 1 bezeichn...
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BesVNG 2 § 3 Inkrafttreten (Law)
...2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft: 1. Artikel I § 73, Artikel III § 1, Art...
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BesVNG 2 § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte (Law)
...chlichen Lebensalter des Richters oder Staatsanwalts zurück, so ist das Grundgehalt nach der Lebensaltersstufe zu gewähren, die der Dienstaltersstufe entspricht, die der Richter oder Staatsanwalt nach...
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BesVNG 2 § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten (Law)
...chüsse einschließlich von Zulagen oder Bezüge anstelle von Unterhaltszuschüssen nach den bisherigen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften durch Anwärterbezüge ersetzt werden, ...
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BesVNG 2 § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen (Law)
...cht berücksichtigter Erschwernisse, die für diesen Bereich gewährt werden. Zuwendungen zur Abgeltung von Aufwand auf Grund von in Satz 1 bezeichneten Tatbeständen dürfen nicht gewährt wer...
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BesVNG 2 § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen (Law)
...chtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksame Leistungen treten außer Kraft, soweit sie den in Artikel VI Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen.
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BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
...chtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse und entsprechende Zuwendungen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.
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BesVNG 2 § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes (Law)
...chtsverordnung der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 weiter in Kraft.
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BesVNG 2 § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren (Law)
...chule, Hauptschule, Grund- und Hauptschule, Realschule oder selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe, jeweils mit mehr als 540 Schülern, oder die zulässige Zahl von Planstellen für Studi...
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BesVNG 2 § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten (Law)
...chtliche Vorschriften, nach denen bisher an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten oder Kreditinstituten eine Zulage in entsprechender Anwendung der für Beamte öffentlich-rechtlicher...
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BesVNG 2 § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei (Law)
...ch der Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe R 2 zulässige Zahl der Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an einem Gericht mit 21 und mehr Richterplanstellen überschritten, so ist nach Inkrafttret...