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LuftBODV 2 2009 § 8 Zulässige Flugdienstzeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...längerte Flugdienstzeit in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr Ortszeit des Startflugplatzes, hat der Luftfahrtunternehmer die Flugdienstzeit auf elf Stunden und 45 Minuten zu begrenzen. (8) Die F...
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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...2) Die Mindestruhezeit ist nach einem nach § 8 Absatz 2 bis 7, § 9, § 10 oder § 18 Absatz 1 verlängerten Flugdienst von mehr als elf Stunden auf zwölf Stunden, von mehr als zwölf Stunden auf 14 Stunde...
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LuftBODV 2 2009 § 16 Ruhezeit – Berücksichtigung von Zeitzonenunterschieden (Law)
...ls zwölf Zeitzonen ist nicht zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des Zeitzonenunterschiedes ist die Winterzeit der jeweiligen Einsatzorte zugrunde zu legen. Die Sätze 2 bis 5 gelten nach einer Rück...
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LuftBODV 2 2009 § 20 Abweichungen bei besonderen Belastungen (Law)
...legenden höchstzulässigen Flugdienstzeiten und angemessenen Ruhezeiten geringere Flugdienstzeiten oder längere Ruhezeiten für die Besatzungsmitglieder festlegen, soweit dies aus Gründen der Sicherheit...
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LuftBODV 2 2009 § 18 Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen (Law)
...ls geeigneter Flugplätze für Zwischenlandungen, 2. nachteilige Auswirkungen auf die Gesamtbelastung der Besatzungsmitglieder bei Einhaltung ...
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LuftBODV 2 2009 § 3 Festlegung von höchstzulässigen Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, Blockzeiten und Ruhezeiten (Law)
...Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuständige Stelle. (2) Der Luftfahrtunternehmer hat die Beziehung zwischen der Häufigkeit und der Länge und Abfolge von Flugdienstzeiten und Ruhezeiten zu bea...