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MitbestGWO 2 2002 § 45 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...ss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt für jeden Wahlgang ges...
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MitbestGWO 2 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...ss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt für jeden Wahlgang ges...
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MitbestGWO 2 2002 § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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MitbestGWO 2 2002 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 39 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 2 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
...2) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bestimmt sich nach den Vorschriften des Teils 1. (3) Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer bestimmt sich nach ...
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MitbestGWO 2 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)
...ss der Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 und 3 schriftlich vom Betriebswahlvorstand verlangen, dass die eigene Eintragung in der Wählerliste als in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneter Arbeitnehmer...
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MitbestGWO 2 2002 § 13 Bekanntmachung (Law)
...ss die Bekanntmachung die in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Angaben enthalten. (2) In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen und ...
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MitbestGWO 2 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)
...sschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von zwei Wochen seit dem für die Bekanntmachung des Abstimmungsausschreibens bestimmten Zeitpunkt stattfinden. (2) Das Abstimmungsaussc...
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MitbestGWO 2 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)
...ss vom Betriebswahlvorstand verschlossen und so eingerichtet sein, dass die eingeworfenen Stimmzettel nicht herausgenommen werden können, ohne dass die Urne geöffnet wird. (2) Während der Ab...
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MitbestGWO 2 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...2. (2) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 3.
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MitbestGWO 2 2002 § 85 Wahlniederschrift (Law)
...sse. (2) Der Unternehmenswahlvorstand stellt bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung in der Niederschrift zusätzlich...
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MitbestGWO 2 2002 § 18 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 2 2002 § 51 Wahlniederschrift (Law)
...sse. (2) Der Unternehmenswahlvorstand stellt bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung in der Niederschrift zusätzlich...
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MitbestGWO 2 2002 § 71 Wahlniederschrift (Law)
...sse. (2) Der Betriebswahlvorstand übermittelt die Wahlniederschrift unverzüglich dem Unternehmenswahlvorstand eingeschrieben, fernschriftlich oder durc...
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MitbestGWO 2 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
...sschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von vier Wochen seit dem für die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens bestimmten Zeitpunkt stattfinden. (2) Das Abberufungsaussc...
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MitbestGWO 2 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)
...2 und 3, Abs. 3 und 5, § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 2 2002 § 116 Übergangsregelung (Law)
...2015 abgeschlossen sind, ist die Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz vom 27. Mai 2002 (BGBl. I S. 1741), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert word...
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MitbestGWO 2 2002 § 16 Stimmabgabe (Law)
...ssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben. (2) Der Unternehmenswahlvorstand übersendet die Stimmzettel rechtzeitig den Betriebswahlvorständen. (...
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MitbestGWO 2 2002 § 33 Abstimmungsniederschrift (Law)
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Unternehmenswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1. die Zahl der abgegebenen Wahlu...
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MitbestGWO 2 2002 § 49 Voraussetzungen (Law)
...2) Wahlberechtigte, von denen dem Betriebswahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein we...