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BesVNG 2 § 3 Inkrafttreten (Law)
...2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft: 1. Artikel I § 73, Artikel III § 1, Art...
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BesVNG 2 § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte (Law)
...tatsächlichen Lebensalter des Richters oder Staatsanwalts zurück, so ist das Grundgehalt nach der Lebensaltersstufe zu gewähren, die der Dienstaltersstufe entspricht, die der Richter oder Staatsanwalt...
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BesVNG 2 § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten (Law)
...2 wird die Ausgleichszulage längstens für die Dauer von drei Jahren gewährt; ergibt sich durch die Neufestsetzung eines Kaufkraftausgleichs ein verringerter Kaufkraftzuschlag, so werden dem Kaufkrafta...
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BesVNG 2 § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen (Law)
...Tatbeständen dürfen nicht gewährt werden. (2) § 2 Abs. 4 des Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 6. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 629) wird gestr...
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BesVNG 2 § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen (Law)
...2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen.
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BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
...2 gilt entsprechend.
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BesVNG 2 § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes (Law)
Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes bleiben bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 weiter in ...
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BesVNG 2 § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren (Law)
Wird bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die nach den Funktionsbeschreibungen in den maßgebenden Besoldungsgruppen zulässige Zahl von Planstellen für Konrektoren, von denen keiner zu dem ständigen Vertr...
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BesVNG 2 § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten (Law)
...2) Durch diese Zulagen werden die mit dem Dienst bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten oder Kreditinstituten allgemein verbundenen Erschwernisse und die mit dem Dienst verbundene Mehrarbei...
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BesVNG 2 § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei (Law)
...2 zur Besoldungsgruppe R 1 zulässige Zahl der Planstellen für Staatsanwälte als Gruppenleiter bei einer Staatsanwaltschaft mit 10 und mehr Planstellen für Staatsanwälte und für die nach den Fußnoten 6...
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BesVNG 2 § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen (Law)
...2.3 und Nr. 9 angerechnet. (2) Die Überleitungszulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den bisherigen Dienstbezügen oder Amtsbezügen (Grundgehalt, Ortszuschlag, ruheg...