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LuftBODV 2 2009 § 8 Zulässige Flugdienstzeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...22 Uhr bis 5 Uhr Ortszeit des Startflugplatzes, hat der Luftfahrtunternehmer die Flugdienstzeit auf elf Stunden und 45 Minuten zu begrenzen. (8) Die Flugdienstzeiten dürfen innerhalb 30 aufe...
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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...uf zwölf Stunden, von mehr als zwölf Stunden auf 14 Stunden, von mehr als 14 Stunden auf 16 Stunden und von mehr als 16 Stunden auf 18 Stunden zu erhöhen. (3) Der Luftfahrtunter...
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LuftBODV 2 2009 § 16 Ruhezeit – Berücksichtigung von Zeitzonenunterschieden (Law)
...uf 14 Stunden, sofern nicht nach § 15 Absatz 2 ein höherer Wert gilt. Sobald nach Flugdiensten nach Satz 1 die Zeitzone der Heimatbasis erreicht wird, ist nach dem ersten planmäßigen Ende der Flugdien...
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LuftBODV 2 2009 § 20 Abweichungen bei besonderen Belastungen (Law)
...uftfahrzeuge, 2. des Einsatzes von Besatzungsmitgliedern mit geringer Flug-, Strecken- oder Luftfahrzeugmustererfahrung, ...
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LuftBODV 2 2009 § 18 Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen (Law)
...uftfahrzeuge, 2. die Zusammensetzung der Besatzung und deren Flug-, Strecken- und Luftfahrzeugmustererfahrung, ...
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LuftBODV 2 2009 § 3 Festlegung von höchstzulässigen Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, Blockzeiten und Ruhezeiten (Law)
...uftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuständige Stelle. (2) Der Luftfahrtunternehmer hat die Beziehung zwischen der Häufigkeit und der Länge und Abfolge von Flugdienstzeiten und Ruhezeiten zu beac...