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IndElAusbV 2007 § 13 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 für das erste Ausbildungsj...
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IndElAusbV 2007 § 14 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 und der Anlage 3 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Be...
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IndElAusbV 2007 § 15 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 § 16 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 15 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 4 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbi...
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IndElAusbV 2007 § 25 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 6 für das erste Ausbildungsj...
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IndElAusbV 2007 § 26 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 und der Anlage 6 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Be...
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IndElAusbV 2007 § 31 Bestehensregelung (Law)
...bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
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IndElAusbV 2007 § 9 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsj...
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IndElAusbV 2007 § 12 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 11 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 3 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbi...
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IndElAusbV 2007 Anlage 2 (zu § 8) (Law)
...bis 5 6 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten ...
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IndElAusbV 2007 § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe (Law)
Die Ausbildungsberufe 1. Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme...
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IndElAusbV 2007 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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IndElAusbV 2007 § 4 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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IndElAusbV 2007 § 10 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 und der Anlage 2 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Be...
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IndElAusbV 2007 § 18 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 und der Anlage 4 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Be...
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IndElAusbV 2007 § 21 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 5 für das erste Ausbildungsj...
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IndElAusbV 2007 § 24 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 23 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 6 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbi...