-
LAP-gehDAAV 2004 § 33 Täuschung, Ordnungsverstoß (Law)
...rliegen und die Folgen eines Täuschungsversuchs, eines Beitrags zu einem solchen oder eines sonstigen Ordnungsverstoßes während der mündlichen Prüfung entscheidet die Prüfungskommission. § 25 Abs. 5 i...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 43 Übergangsregelung (Law)
Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die bereits vor dem 15. Juli 2004 ihren Vorbereitungsdienst oder die Einführung aufgenommen haben, führen diese nach bisherige...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
-
LAP-gehDAAV 2004 Inhaltsübersicht (Law)
...26 Ziel und Inhalt der Laufbahnprüfung ...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 13 Grundstudium (Law)
(1) Das Grundstudium umfasst die für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes allgemein geeigneten Ausbildungsinhalte. Es vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern im Rahmen einer fachübergreifenden ber...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 19 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen (Law)
(1) Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen betragen in der Regel 280 Stunden und haben zum Ziel, die in den Fachstudien und in den Praktika gewonnenen Kenntnisse in enger Beziehung zur Praxis zu vert...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 23 Zweite Zwischenprüfung (Law)
...26 Abs. 5 und § 27 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (3) In der schriftlichen Prüfung sind je eine Aufsichtsarbeit in der englischen und der französischen Sprache zu fertigen. Die...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 37 Prüfungsakten, Einsichtnahme (Law)
(1) Jeweils eine Ausfertigung der Zeugnisse über die Zwischenprüfungen, die Hauptstudien, die berufspraktischen Studienzeiten, der Niederschriften über die Zwischenprüfungen und die Laufbahnprüfung so...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 40 Ausbildungsaufstieg (Law)
...rleihung eines Amtes des mittleren Dienstes in einer Dienstzeit von vier Jahren bewährt haben und 3. an mindestens einer Aus...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 41 Praxisaufstieg (Law)
...rlangen. Das Feststellungsverfahren kann nach Ablauf von mindestens sechs Monaten einmal wiederholt werden. Für diesen Fall ist die Einführungszeit entsprechend zu verlängern.
-
LAP-gehDAAV 2004 § 42 Schwerbehinderte Menschen (Law)
...rlicher Eignung verlangt werden. Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen nichtb...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 12 Grundsätze der Fachstudien (Law)
(1) Die Lehrveranstaltungen werden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden praxisbezogen und anwendungsorientiert unter Mitarbeit und Mitgestaltung der Anwärterinnen und Anwärter durchgefüh...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 30 Zulassung zur mündlichen Prüfung (Law)
(1) Das Prüfungsamt lässt Anwärterinnen und Anwärter zur mündlichen Prüfung zu, wenn wenigstens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden sind...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Law)
...rlagen verlangen, die für die Entscheidung über die Einstellung von Bedeutung sind. (3) Die Bewerberinnen und Bewerber sowie gegebenenfalls ihre Ehepartnerinnen, Ehepartner, Leben...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 10 Gliederung des Vorbereitungsdienstes (Law)
...rlängert werden. Während der Praktika werden praxisbezogene Lehrveranstaltungen durchgeführt. Insbesondere können während des Praktikums II auf die Ausbildung im Ausland vorbereitende Lehrveranstaltun...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 21 Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten (Law)
(1) Über die Leistungen und den Befähigungsstand der Anwärterinnen und Anwärter während der Praktika wird für jedes Ausbildungsgebiet, dem Anwärterinnen und Anwärter nach dem Ausbildungsplan mindesten...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 34 Bewertung von Prüfungsleistungen (Law)
(1) Die Leistungen werden mit folgenden Noten und Rangpunkten bewertet: ...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 2 Ziel und Inhalt der Ausbildung (Law)
(1) Die Beamtinnen und Beamten werden auf ihre Verantwortung im demokratischen und sozialen Rechtsstaat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vorbereitet und auf die Bedeutung einer stabilen gesetzestreuen...
-
LAP-gehDAAV 2004 § 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes (Law)
...rlaub sind Ausbildungsbelange zu berücksichtigen. Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
-
LAP-gehDAAV 2004 § 9 Dauer des Vorbereitungsdienstes (Law)
...rlängert werden. Die Verlängerung soll so bemessen werden, dass die Laufbahnprüfung zusammen mit den Anwärterinnen und Anwärtern, die zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt worden sind, abgelegt werd...