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WpÜG § 41 Widerspruchsverfahren (Law)
(1) Vor Einlegung der Beschwerde sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Verfügungen der Bundesanstalt in einem Widerspruchsverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn d...
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ScheckG Art 41 (Law)
(1) Der Protest oder die gleichbedeutende Feststellung muß vor Ablauf der Vorlegungsfrist vorgenommen werden. (2) Ist die Vorlegung am letzten Tag der Frist erfolgt, so kann der Protest oder...
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Grundgesetz Artikel 41 (Law)
Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat. Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das B...
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WG Art 41 (Law)
(1) Lautet der Wechsel auf eine Währung, die am Zahlungsort nicht gilt, so kann die Wechselsumme in der Landeswährung nach dem Wert gezahlt werden, den sie am Verfalltag besitzt. Wenn der Schuldner di...
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BAPostSa § 41 Veröffentlichung (Law)
Die Satzung sowie die Namen der Mitglieder des Vorstands sind nach dem Inkrafttreten beziehungsweise nach der Bestellung sowie bei jeder Veränderung im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Bekanntzumachen ...
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AntarktUmwSchProtAG § 41 Notfälle (Law)
(1) Die Regelungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung in Notfällen, in denen der Schutz von Menschenleben oder die Sicherheit von Schiffen, Luftfahrzeugen oder hochwertiger Ausrüstung...
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BNotO § 41 (Law)
(1) Der Vertreter versieht das Amt auf Kosten des Notars. Er hat seiner Unterschrift einen ihn als Vertreter kennzeichnenden Zusatz beizufügen und Siegel und Stempel des Notars zu gebrauchen. ...
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DEÜV § 41 Ordnungswidrigkeiten (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 111 Abs. 1 Nr. 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. ...
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DMBilG § 41 Ausgleichsverbindlichkeiten (Law)
(1) Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe haben in ihre Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausgleichsfonds Währungsumstellung (Ausgleichsverbindlichkeiten) in der Höhe ...
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DRiG § 41 Rechtsgutachten (Law)
(1) Ein Richter darf weder außerdienstlich Rechtsgutachten erstatten, noch entgeltlich Rechtsauskünfte erteilen. (2) Ein beamteter Professor der Rechte oder der politischen Wissenschaften, d...
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LuftFzgG § 41 (Law)
(1) Der Eigentümer kann gegen das Registerpfandrecht die dem Schuldner gegen die Forderung zustehenden Einreden geltend machen. Er kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dem Schuldne...
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SGG § 41 (Law)
(1) Bei dem Bundessozialgericht wird ein Großer Senat gebildet. (2) Der Große Senat entscheidet, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen...
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StVollzG § 41 Arbeitspflicht (Law)
(1) Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf G...
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ZVG § 41 (Law)
(1) Die Terminsbestimmung ist den Beteiligten zuzustellen. (2) Im Laufe der vierten Woche vor dem Termin soll den Beteiligten mitgeteilt werden, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche...
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RuStAG § 41 (Law)
Von den in diesem Gesetz in den §§ 32, 33 und 37 Absatz 2 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann nicht durch Landesrecht abgewichen werden.
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WMVO § 41 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.
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AZRG § 41 Verwaltungsvorschriften (Law)
(1) Das Bundesministerium des Innern erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. Bei b...
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AuslSchuldAbkAG § 41 (Law)
(1) Gerichte und Behörden haben dem Bundesbeauftragten unentgeltlich Amtshilfe zu leisten. (2) Der Bundesbeauftragte kann die Gerichte um die uneidliche Vernehmung von Zeugen un...
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BeschussV § 41 Beschussrat (Law)
(1) Beim Bundesministerium des Innern wird ein Beschussrat gebildet. Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern. (2) Der Beschussrat setzt sich aus dem Vo...
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BetrVG § 41 Umlageverbot (Law)
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.