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SprengV 1 § 16 (Law)
(1) Auf dem Explosivstoff oder dem pyrotechnischen Gegenstand dürfen keine Zeichen angebracht werden, die mit der CE-Kennzeichnung nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäi...
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SprengV 1 § 19 (Law)
(1) Die Bundesanstalt kann auf Antrag des Herstellers, seines in einem Mitgliedstaat ansässigen Bevollmächtigten oder des Einführers Ausnahmen von den Vorschriften über die Kennzeichnung und Verpackun...
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SprengV 1 § 23 (Law)
...5) Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sowie Raketenmotore für die in § 1 Absatz 3 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen, die für Lehr...
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SprengV 1 § 30 (Law)
(1) Die Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde in Anwesenheit einer anderen sachverständigen Person abzulegen. Diese ist berechtigt, in der Prüfung ...
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SprengV 1 § 36 (Law)
...5) Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, aus dem die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht. Das Zeugnis ist von dem Vertreter der zuständigen B...
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SprengV 1 § 45 (Law)
...5 des Gesetzes ein Vertreter dieses Bundesministeriums. (3) Der Ausschuß setzt sich aus dem Vorsitzenden und folgenden Mitgliedern zusammen: 1. ...
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SprengV 1 § 10 (Law)
(1) Der Antragsteller hat in dem Antrag auf Zulassung anzugeben 1. die Bezeichnung des sonstigen explosionsgefährlichen Stoffes ...
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SprengV 1 § 15 (Law)
(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe herstellt, einführt oder verbringt und selbst aufbewahren oder anderen überlassen will, hat auf dem Versandstück oder, sofern die explosionsgefährlich...
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SprengV 1 § 18 (Law)
...5) Die Kennzeichnung pyrotechnischer Gegenstände für Fahrzeuge darf in englischer Sprache erfolgen. (6) Elektrische Anzündmittel oder pyrotechnische Gegenstände, die eine elektr...
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SprengV 1 § 20 (Law)
(1) Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der einzelnen Kategorien ist Personen nur dann gestattet, wenn sie das folgende Lebensalter haben: ...
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SprengV 1 § 28 (Law)
(1) Explosionsgefährliche Stoffe dürfen nicht vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ganz oder teilweise stammen aus 1. ...
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SprengV 1 § 33 (Law)
(1) Grundlehrgänge dürfen nur anerkannt werden, wenn 1. in einem theoretischen Teil ausreichende Kenntnisse v...
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SprengV 1 § 35 (Law)
...5 erfolgreich teilgenommen haben und 3. an der Erzeugung einer für die Ausbildung genügenden Anzahl von pyrotechnischen oder...
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SprengV 1 § 39 (Law)
...5) Der Nachweis, dass die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 erfüllt sind, ist vom Antragsteller durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftslandes zu erbringen. (6) Absatz...
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SprengV 1 § 43 (Law)
...5 können entfallen.
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SprengV 1 § 6 (Law)
...59 vom 26. März 1982, BAnz. Nr. 60 vom 27. März 1982) gleichwertig sind. (2) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung kann für sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absa...
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SprengV 1 § 9 (Law)
...5e Absatz 1 Satz 3 des Sprengstoffgesetzes entsprechende Anwendung. (4) (weggefallen)
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SprengV 1 § 17 (Law)
...5/EWG des Rates (ABl. L 94 vom 5.4.2008, S. 8), die durch die Richtlinie 2012/4/EU (ABl. L 50 vom 23.2.2012, S. 18) geändert worden ist, ein System der eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgbarke...
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SprengV 1 § 18c (Law)
...5. bei Zündeinrichtungen, Steuer- und Prüfgeräten: a) Typenbezeichn...
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SprengV 1 § 21 (Law)
...5) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 dürfen an den Verbraucher nur in kleinsten Verpackungseinheiten oder in größeren Einheiten, die mehrere kleinste Verpackungseinheiten enthalten, ve...