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LuftBODV 2 2009 § 8 Zulässige Flugdienstzeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
(1) Die uneingeschränkte Flugdienstzeit jedes Besatzungsmitgliedes zwischen zwei Ruhezeiten beträgt zehn Stunden. (2) Innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Tagen ist eine viermalige Verl...
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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...ksichtigen sind. Der Unternehmer hat an den Orten außerhalb der Heimatbasis, an denen den Besatzungsmitgliedern eine Ruhezeit zu gewähren ist, für die Bereitstellung ruhig gelegener Räume mit Schlafge...
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LuftBODV 2 2009 § 16 Ruhezeit – Berücksichtigung von Zeitzonenunterschieden (Law)
...ksichtigen. Für die Ermittlung des Zeitzonenunterschiedes ist die Winterzeit der jeweiligen Einsatzorte zugrunde zu legen. Die Sätze 2 bis 5 gelten nach einer Rückkehr zur Heimatbasis als nicht dienst...
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LuftBODV 2 2009 § 20 Abweichungen bei besonderen Belastungen (Law)
Treten besondere Belastungen auf, insbesondere wegen 1. der Betriebsausrüstung und deren Zustand oder der Betriebseigenschaften d...
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LuftBODV 2 2009 § 18 Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen (Law)
...ksichtigt: 1. die Betriebsausrüstung und deren Zustand der verwendeten Luftfahrzeuge, 2. ...
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LuftBODV 2 2009 § 3 Festlegung von höchstzulässigen Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, Blockzeiten und Ruhezeiten (Law)
...ksichtigen. (3) Der Luftfahrtunternehmer hat die Dienste so zu planen, dass unerwünschte Praktiken wie abwechselnder Tag- und Nachtdienst oder die Positionierung von Besatzungsmitgliedern in...