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MitbestGWO 2 2002 § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen Wahlgang nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so kann die Wählerin ihre und der Wähler seine S...
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MitbestGWO 2 2002 § 45 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 2 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 2 2002 § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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MitbestGWO 2 2002 Eingangsformel (Law)
...76 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 2 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Besteht ein Unternehmen, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, aus mehreren Betrieben, so bestimmen sich die Wahl und die Abberu...
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MitbestGWO 2 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von einer Woche seit Erlass der Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 und 3 schriftlich vom Betriebswahlvorstand verlangen, dass die eigene Eintr...
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MitbestGWO 2 2002 § 13 Bekanntmachung (Law)
...7. die Anschrift des Unternehmenswahlvorstands. Sind nach den Vorschriften dieser Verordnung Delegierte bereits g...
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MitbestGWO 2 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag nach § 14 vor, so erlässt der Unternehmenswahlvorstand unverzüglich ein Abstimmungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von zwei Wochen seit dem für die Bekanntmac...
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MitbestGWO 2 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Kennzeichnung der Stimmzettel im Wahlraum zu treffen und für die Bereitstellung einer Wahlurne oder mehrerer Wahlurnen zu ...
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MitbestGWO 2 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsr...
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MitbestGWO 2 2002 § 85 Wahlniederschrift (Law)
...7. die Namen der für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gewählten Ersatzmitglieder; 8. besondere während d...
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MitbestGWO 2 2002 § 18 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 2 2002 § 51 Wahlniederschrift (Law)
...7. die Namen der für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gewählten Ersatzmitglieder; 8. besondere während d...
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MitbestGWO 2 2002 § 71 Wahlniederschrift (Law)
...7. besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse. (2) Der Betriebswahlvorstand übermitt...
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MitbestGWO 2 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
...7. den Tag oder die Tage der Stimmabgabe. Für die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens sind § 15 Abs. 3 Nr...
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MitbestGWO 2 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)
...75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 2 2002 § 116 Übergangsregelung (Law)
...7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1741), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbe...
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MitbestGWO 2 2002 § 16 Stimmabgabe (Law)
(1) Die Stimmzettel für die Abstimmung dürfen nur den Antrag und die Frage an die Abstimmungsberechtigten enthalten, ob sie für oder gegen den Antrag stimmen. Soll die Stimme für den Antrag abgegeben ...
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MitbestGWO 2 2002 § 33 Abstimmungsniederschrift (Law)
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Unternehmenswahlvorstand in einer Niederschrift fest: 1. die Zahl der abgegebenen Wahlu...