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SLV 2002 § 40 Voraussetzungen für die Zulassung (Law)
...ad Fahnenjunker, Feldwebel den Dienstgrad Fähnrich und Hauptfeldwebel den Dienstgrad Oberfähnrich. Ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Offizieranwärterin)“ oder „(Offizieranwärter)“ oder „(OA)...
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SLV 2002 § 47 (weggefallen) (Law)
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SLV 2002 § 49 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)
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SLV 2002 § 14 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften (Law)
...annschaften aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Fachunteroffiziere zugelassen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden und eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen a...
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SLV 2002 § 18 Beförderung der Feldwebel (Law)
...auptfeldwebel setzt eine Dienstzeit von mindestens acht, für Angehörige des fliegenden Personals und für Personal, das als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für beson...
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SLV 2002 § 20 Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel (Law)
...achunteroffiziere aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Nummer 2 und im Militärmusikdienst außerdem des § 15 Absatz ...
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SLV 2002 § 21 Umwandlung des Dienstverhältnisses (Law)
...as Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann in das einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten umgewandelt werden, wenn die Soldatin oder der Soldat das 24. Lebens...
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SLV 2002 § 26 Offiziere mit Hochschulausbildung (Law)
...Abschluss abgeschlossen und eine Offizierprüfung bestanden hat. Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 24 Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend. (5) Wer die Voraussetzungen des Absatzes 4 erfüllt, ka...
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SLV 2002 § 39 (weggefallen) (Law)
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SLV 2002 § 48 Übergangsvorschriften (Law)
...ach § 38 Absatz 1 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung eingestellte Offiziere in der Laufbahn der Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr gilt für die Beförderung zum Major § 5a Abs...
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SLV 2002 Anlage (zu § 3) (Law)
...aufbahngruppe der Mannschaften umfasst folgende Laufbahnen: 1. Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes, 2....
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SLV 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
...atinnen und Soldaten, die auf Grund freiwilliger Verpflichtung nach § 59 Absatz 3 Satz 1 des Soldatengesetzes eine Dienstleistung erbringen, und Soldaten, die nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Wehrpflichtg...
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SLV 2002 § 5 Beförderung (Law)
...Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Satz 5 und § 43 Absatz 5 Satz 2 jeweils bestimmten Dauer endgültig verliehen werden. In den Fällen nach Satz 1 Nummer 2 kann der höhere Dienstgrad auch zeitweilig für di...
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SLV 2002 § 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung (Law)
...Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Absatz 1 kann zum Unteroffizier befördert werden, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und die nach Absatz 1 N...
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SLV 2002 § 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften (Law)
...annschaften aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwer...
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SLV 2002 § 27 Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen (Law)
...auf Kauffahrteischiffen. (2) § 26 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Absatz 6 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ke...
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SLV 2002 § 37 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier (Law)
...als Hauptmann eingestellt. Die Laufbahn beginnt mit dem Einstellungsdienstgrad. (3) Ihre Beförderung ist nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Hauptmann zulässig: ...
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SLV 2002 § 44 Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsrichtlinien (Law)
...ann nach den besonderen Erfordernissen in den Laufbahnen, Truppengattungen und Dienstzweigen innerhalb der in dieser Verordnung bestimmten Mindest- und Höchstaltersgrenzen durch Erlass andere Altersgr...
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SLV 2002 § 23 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter (Law)
...Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann abweichend von Absatz 1 Nummer 2 auch eing...
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SLV 2002 § 34 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier-Anwärterin oder Militärmusikoffizier-Anwärter (Law)
...Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Militärmusikdienstes im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zei...