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LAP-gehDAAV 2004 § 33 Täuschung, Ordnungsverstoß (Law)
...sarbeiten oder einer Täuschung, die nach Abgabe der Diplomarbeit oder der schriftlichen Prüfungsarbeiten festgestellt wird, entscheidet das Prüfungsamt nach Anhörung der oder des Vorsitzenden der Prüf...
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LAP-gehDAAV 2004 § 43 Übergangsregelung (Law)
Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die bereits vor dem 15. Juli 2004 ihren Vorbereitungsdienst oder die Einführung aufgenommen haben, führen diese nach bisherige...
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LAP-gehDAAV 2004 § 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LAP-gehDAAV 2004 Inhaltsübersicht (Law)
...7 Prüfungsakten, Einsichtnahme ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 13 Grundstudium (Law)
...saufgaben, zur Auswahl und Anwendung von Arbeitsmethoden und -mitteln und zur innerbehördlichen und fachübergreifenden Zusammenarbeit. Das Grundstudium soll die Fähigkeit zu adressatengerechtem Verhal...
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LAP-gehDAAV 2004 § 19 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen (Law)
...satz am Arbeitsplatz werden aufeinander abgestimmt, und die Lernziele und Lerninhalte, die Stundenzahlen und die Art der Leistungsnachweise werden festgelegt. (2) Praxisbezogene...
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LAP-gehDAAV 2004 § 23 Zweite Zwischenprüfung (Law)
...samt dies den Anwärterinnen und Anwärtern schriftlich bekannt. Das Zeugnis nach Satz 1 und die Bekanntgabe nach Satz 2 werden mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. (8) § 37 Abs. 2 gilt ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 37 Prüfungsakten, Einsichtnahme (Law)
...sarbeiten der Zwischenprüfungen und der Laufbahnprüfung sowie der Diplomarbeit zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Prüfungsakten werden beim Auswärtigen Amt mindestens fünf Jahre aufbewahrt. ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 40 Ausbildungsaufstieg (Law)
(1) Zum Ausbildungsaufstieg in die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes können Beamtinnen und Beamte des mittleren nichttechnischen Auswärtigen Dienstes zugelassen werden, die ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 41 Praxisaufstieg (Law)
...saufstieg einmal wiederholt werden, sofern das Auswahlverfahren für den Ausbildungsaufstieg nicht bereits zweimal erfolglos durchlaufen wurde. (3) Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen un...
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LAP-gehDAAV 2004 § 42 Schwerbehinderte Menschen (Law)
...samt.
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LAP-gehDAAV 2004 § 12 Grundsätze der Fachstudien (Law)
...700 Lehrstunden, davon mindestens 560 Stunden auf die Studiengebiete nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 6. Wahlpflichtfächer und Wahlfächer können angeboten werden. (3) Der Studienplan bestimmt die ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 26 Ziel und Inhalt der Laufbahnprüfung (Law)
...7 gilt entsprechend.
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LAP-gehDAAV 2004 § 30 Zulassung zur mündlichen Prüfung (Law)
...samt lässt Anwärterinnen und Anwärter zur mündlichen Prüfung zu, wenn wenigstens drei schriftliche Aufsichtsarbeiten mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden sind. Andernfalls i...
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LAP-gehDAAV 2004 § 10 Gliederung des Vorbereitungsdienstes (Law)
...sammen mindestens 2.200 Lehrstunden. (3) Die Ausbildung wird in folgenden Abschnitten durchgeführt: ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 21 Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten (Law)
...Satz 2 und 3 und Abs. 8 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Bewertung nach Absatz 1 wird auf der Grundlage eines Entwurfs mit den Anwärterinnen und Anwärtern besprochen. Sie ist den Anwärte...
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LAP-gehDAAV 2004 § 34 Bewertung von Prüfungsleistungen (Law)
...79,2 bis 75,0 11 unter 75,0 bis 70,9 10 ...
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LAP-gehDAAV 2004 § 2 Ziel und Inhalt der Ausbildung (Law)
...sammenarbeit, zum kritischen Überprüfen des eigenen Handelns, zum selbständigen und wirtschaftlichen Handeln sowie soziale und interkulturelle Kompetenz sind zu fördern. (2) Die Beamtinnen u...
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LAP-gehDAAV 2004 § 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes (Law)
(1) Mit ihrer Einstellung werden - unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf - Bewerberinnen zu Konsulatssekretäranwärterinnen und Bewerber zu Konsulatssekretäranwärtern ernannt. Sie unters...
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LAP-gehDAAV 2004 § 9 Dauer des Vorbereitungsdienstes (Law)
...satzes 4 Nr. 1 und 4 höchstens zweimal um nicht mehr als insgesamt 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung soll so bemessen werden, dass die Laufbahnprüfung zusammen mit den Anwärterinnen und An...