-
ÜblG 1 § 9 (Law)
Fürsorgekosten sind sowohl Geldleistungen (laufende und einmalige Unterstützungen) als auch Sachleistungen der offenen und geschlossenen Fürsorge.
-
ÜblG 1 § 10 (Law)
...sfürsorge für Mütter, Kinder und Jugendliche aus dem Kreise der Kriegsfolgenhilfe-Empfänger, wenn die Erholungsfürsorge nach Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Wiederherstellung der Gesundheit ode...
-
ÜblG 1 § 11 (Law)
(1) Zur Kriegsfolgenhilfe gehören auch - soweit nicht die Bestimmung des § 15 oder des § 16 in Betracht kommt - die Kosten allgemeiner Fürsorgemaßnahmen für den Transport und für die lagermäßige Unter...
-
ÜblG 1 § 13 (Law)
...8 bis 12 aufgeführten Fürsorgekosten näher zu bestimmen.
-
ÜblG 1 § 16 (Law)
Der Bund trägt die Kosten für die von der Bundesregierung als Grenzdurchgangslager von übergebietlicher Bedeutung anerkannten Einrichtungen.
-
ÜblG 1 § 21b (Law)
...81 in vierteljährlich im voraus fälligen Teilbeträgen an die Länder zu überweisen. Soweit die Länder nicht selbst Aufgabenträger sind, überweisen sie die Zahlungen an die beteiligten Aufgabenträger zu...
-
ÜblG 1 Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt III (Law)
...8. Juni 1977 (BGBl. I S. 801) mit folgenden Maßgaben: a) Bund und Lände...
-
ÜblG 1 (XXXX) §§ 16a bis 16c (weggefallen) (Law)