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LuftBODV 2 2009 § 8 Zulässige Flugdienstzeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...viermalige Verlängerung der Flugdienstzeit nach Absatz 1 bis zu vier Stunden zulässig, wobei die Summe dieser Verlängerungen acht Stunden nicht überschreiten darf. Der Zeitraum von sieben aufeinanderf...
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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
(1) Innerhalb einer 24-Stunden-Periode ist jedem Besatzungsmitglied eine Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähren. Eine 24-Stunden-Periode beginnt zu dem...
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LuftBODV 2 2009 § 16 Ruhezeit – Berücksichtigung von Zeitzonenunterschieden (Law)
...vier oder mehr Zeitzonen, erhöht sich die Mindestruhezeit auf 14 Stunden, sofern nicht nach § 15 Absatz 2 ein höherer Wert gilt. Sobald nach Flugdiensten nach Satz 1 die Zeitzone der Heimatbasis errei...
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LuftBODV 2 2009 § 20 Abweichungen bei besonderen Belastungen (Law)
...vigationshilfen, hoher Luftverkehrsdichte oder häufigem Schlechtwetter, 4. der Verwendung neuer Luftfahrzeugmuster, ...
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LuftBODV 2 2009 § 18 Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen (Law)
(1) Die Aufsichtsbehörde kann auf schriftlichen Antrag Abweichungen von den Vorschriften der §§ 8, 9, 10, 15 und 16 zulassen, wenn wichtige Gründe für die Verlängerung der Flugdienstzeit oder für die ...
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LuftBODV 2 2009 § 3 Festlegung von höchstzulässigen Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, Blockzeiten und Ruhezeiten (Law)
(1) Der Luftfahrtunternehmer hat für alle Besatzungsmitglieder höchstzulässige Dienstzeiten, Flugdienstzeiten und Blockzeiten sowie angemessene Ruhezeiten festzulegen, die den Vorschriften dieser Vero...