-
SGB 8 § 2 Aufgaben der Jugendhilfe (Law)
(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. (2) Leistungen der Jugendhilfe sind: 1. ...
-
SGB 8 § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe (Law)
(1) Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. (2) Leistungen der Jugen...
-
SGB 8 § 11 Jugendarbeit (Law)
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mit...
-
SGB 8 § 33 Vollzeitpflege (Law)
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der ...
-
SGB 8 § 36 Mitwirkung, Hilfeplan (Law)
(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu ber...
-
SGB 8 § 40 Krankenhilfe (Law)
Wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten; für den Umfang der Hilfe gelten die §§ 47 bis 52 des Zwölften Buches entsprechen...
-
SGB 8 § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (Law)
(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind o...
-
SGB 8 § 42c Aufnahmequote (Law)
(1) Die Länder können durch Vereinbarung einen Schlüssel als Grundlage für die Benennung des zur Aufnahme verpflichteten Landes nach § 42b Absatz 1 festlegen. Bis zum Zustandekommen dieser Vereinbarun...
-
SGB 8 § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung (Law)
(1) Das Jugendamt hat im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Person gemäß § 42a deren Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in deren Ausweispapiere festzustellen oder hilfsweise mitte...
-
SGB 8 § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (Law)
(1) Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf für den Betrieb der Einrichtung de...
-
SGB 8 § 49 Landesrechtsvorbehalt (Law)
Das Nähere über die in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben regelt das Landesrecht.
-
SGB 8 § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (Law)
(1) Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in folgenden Verfahren nach dem Gesetz ü...
-
SGB 8 § 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts (Law)
Das Jugendamt hat dem Familiengericht unverzüglich den Eintritt einer Vormundschaft mitzuteilen.
-
SGB 8 § 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts (Law)
Für die Tätigkeit des Jugendamts als Gegenvormund gelten die §§ 55 und 56 entsprechend.
-
SGB 8 § 59 Beurkundung (Law)
(1) Die Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, 1. die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung wide...
-
SGB 8 § 62 Datenerhebung (Law)
(1) Sozialdaten dürfen nur erhoben werden, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. (2) Sozialdaten sind beim Betroffenen zu erheben. Er ist über die Recht...
-
SGB 8 § 63 Datenspeicherung (Law)
(1) Sozialdaten dürfen gespeichert werden, soweit dies für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. (2) Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der öffentlichen Jug...
-
SGB 8 § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss (Law)
(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an 1. mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder ...
-
SGB 8 § 72 Mitarbeiter, Fortbildung (Law)
...xisberatung der Mitarbeiter des Jugendamts und des Landesjugendamts sicherzustellen.
-
SGB 8 § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit (Law)
In der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden.