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EinigVtr Art 23 Schuldenregelung (Law)
...34 des Gesetzes vom 25. Juli 1990 zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 (BGBl. 1990 II S. 518) geregelt. Die Anteile der in Artikel 1 genannten Länder an dem von der Gesamtheit der in Artikel 1 genannten Lä...
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RVO (XXXX) §§ 30 bis 34 (weggefallen) (Law)
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AZRG § 23 Statistische Aufbereitung der Daten (Law)
(1) Das Statistische Bundesamt erstellt jährlich nach dem Stand vom 31. Dezember eine Bundesstatistik über die Ausländer, die sich während des Kalenderjahres nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich...
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AtStrlSV § 23 Betrieb von Kernanlagen (Law)
Die Inbetriebnahme und der Betrieb der Kernanlagen haben nach festgelegten Betriebsvorschriften zu erfolgen. Dabei sind die Grenzwerte und Bedingungen des nuklear sicheren Betriebs einzuhalten. Betrie...
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AufenthV § 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal (Law)
(1) Ziviles Flugpersonal, das im Besitz eines Flugbesatzungsausweises ist, ist vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, sofern es 1. ...
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BEGDV 1 § 23 (Law)
(weggefallen)
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BeschussV § 23 Überprüfung im Einzelfall (Law)
(1) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass Prüfgegenstände nach den §§ 7 und 8 des Gesetzes, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen worden ist, in ihren wesentlichen...
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BetrVGDV1WO § 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung (Law)
(1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind, hat der Wahlvorstand eine Niederschrift anzufertigen, in der außer den Angaben nach § 16 A...
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BföV § 23 Reise- und Trennungsauslagen (Law)
(1) Bei der Förderung einer Maßnahme der beruflichen Bildung sind die für die Beamtinnen und Beamten des Bundes geltenden reise- und trennungsgeldrechtlichen Vorschriften anzuwenden. (2) Wir...
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EGInsO § 23 Beteiligung der Gläubiger (Law)
(1) Beabsichtigt der Verwalter, die Einleitung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens nach Artikel 61 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 zu beantragen und ist die Durchführung eines solchen Verfahre...
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GGVSEB § 23 Pflichten des Befüllers (Law)
(1) Der Befüller im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt 1. darf gefährliche Güter dem Beförderer nur üb...
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FamGKG § 23 Bestimmte sonstige Auslagen (Law)
(1) Die Dokumentenpauschale schuldet ferner, wer die Erteilung der Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke beantragt hat. Sind Kopien oder Ausdrucke angefertigt worden, weil der Beteiligte es unterlasse...
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GenG § 23 Haftung der Mitglieder (Law)
(1) Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften die Mitglieder nach Maßgabe dieses Gesetzes. (2) Wer in die Genossenschaft eintritt, haftet auch für die vor seinem Eintritt eingegang...
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JArbSchG § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten (Law)
(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arb...
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KfSachvG § 23 Registrierung im Kraftfahrt-Bundesamt (Law)
(1) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (§ 48 des Straßenverkehrsgesetzes) wird vermerkt, ob die dort erfaßten Inhaber von Fahrerlaubnissen zugleich amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für d...
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MOG § 23 Allgemeine Vorschriften (Law)
(1) Soweit sich aus unmittelbar geltenden Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 nichts anderes ergibt oder in diesem Gesetz oder in Rechtsverordnungen auf Grund dieses Geset...
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LAnpG § 23 Zulässigkeit des Formwechsels (Law)
(1) Eine LPG kann durch Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft, eine Personengesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder eine K...
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RechKredV § 23 Rechnungsabgrenzungsposten (Nr. 6) (Law)
Dem Kreditnehmer aus Teilzahlungsfinanzierungsgeschäften berechnete Zinsen, Provisionen und Gebühren, die künftigen Rechnungsperioden zuzurechnen sind, sind in diesem Posten auszuweisen, soweit sie ni...
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PBefG § 23 Haftung für Sachschäden (Law)
Der Unternehmer kann die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person nur insoweit ausschließen, als der Schaden 1.000 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit be...
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SachenRBerG § 23 Unvermessene volkseigene Grundstücke (Law)
Soweit Nutzungsrechte auf unvermessenen, vormals volkseigenen Grundstücken verliehen wurden, sind die Grenzen in folgender Reihenfolge zu bestimmen nach 1. ...