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SGB 6 § 158 Beitragssätze (Law)
...satz ist so neu festzusetzen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1) u...
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SGB 6 § 160 Verordnungsermächtigung (Law)
Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Beitragssätze in der Rentenversicherung, ...
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SGB 6 § 166 Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (Law)
...sam aus (Mehrfachpflege), sind die beitragspflichtigen Einnahmen nach Satz 1 entsprechend dem nach § 44 Absatz 1 Satz 3 des Elften Buches festgestellten prozentualen Umfang der jeweiligen Pflegetätigk...
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SGB 6 § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versicherten (Law)
...6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes und für Kindererziehungszeiten vom Bund, 2. bei Personen, die ...
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SGB 6 § 174 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Law)
...satz 1 entsprechend. (3) Für die Beitragszahlung nach Absatz 2 gelten als Arbeitgeber 1. die Lotsenbrüdersc...
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SGB 6 § 175 Beitragszahlung bei Künstlern und Publizisten (Law)
...santeil zur Rentenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz an die Künstlersozialkasse gezahlt haben.
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SGB 6 § 190a Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen (Law)
(1) Selbständig Tätige nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 9 sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu ...
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SGB 6 § 191 Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen (Law)
Eine Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 des Vierten Buches haben zu erstatten 1. für Seelotsen die Lotsenbrüderschaften, ...
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SGB 6 § 193 Meldung von sonstigen rechtserheblichen Zeiten (Law)
...6a des Zweiten Buches oder durch die Bundesagentur für Arbeit zu melden.
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SGB 6 § 195 Verordnungsermächtigung (Law)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, für Meldungen nach § 193 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen 1. ...
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SGB 6 § 196a Elektronische Bescheinigungen (Law)
...satz 2 des Vierten Buches an die Datenstelle der Rentenversicherung übermitteln. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person, für die eine Bescheinigung auszustellen ist, der Übermittlung widerspricht. Die Per...
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SGB 6 § 197 Wirksamkeit von Beiträgen (Law)
...sam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. (2) Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, ...
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SGB 6 § 202 Irrtümliche Pflichtbeitragszahlung (Law)
...santeile zurück, sind die Versicherten berechtigt, den an die Arbeitgeber zu erstattenden Betrag zu zahlen.
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SGB 6 § 203 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung (Law)
...santeil vom Arbeitsentgelt abgezogen worden ist, so gilt der Beitrag als gezahlt.
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SGB 6 § 208 (weggefallen) (Law)
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SGB 6 § 215 Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Law)
In der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines Kalenderjahres; er stellt hiermit zugleich deren dauernde Leistungsfähig...
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SGB 6 § 230 Versicherungsfreiheit (Law)
...Satz 4 ist nicht anzuwenden, wenn vor dem 1. Februar 2002 aufgrund einer Entscheidung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 bereits Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 vorlag. (6) Per...
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SGB 6 § 231 Befreiung von der Versicherungspflicht (Law)
...6 Absatz 1 Satz 3 erweitert wird. (4b) Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Syndikusrechtsanwalt oder Syndikuspatentanwalt nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, die unter Berücksicht...
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SGB 6 § 232 Freiwillige Versicherung (Law)
(1) Personen, die nicht versicherungspflichtig sind und vor dem 1. Januar 1992 vom Recht der Selbstversicherung, der Weiterversicherung oder der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht haben, könne...
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SGB 6 § 234a Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug (Law)
...satz 1 ist für die Berechnung des Übergangsgeldes § 21 Abs. 4 dieses Buches in Verbindung mit § 47b des Fünften Buches jeweils in der am 30. Juni 2004 geltenden Fassung anzuwenden.