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MoselSchPV 1997 § 6.04 Begegnen Grundregeln (Law)
...3 Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 38 v. 16.9.1997, S. 43 ...
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MoselSchPV 1997 § 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser (Law)
1. Um nach Möglichkeit ein Begegnen auf Strecken oder an Stellen zu vermeiden, wo das Fahrwasser keinen hinreichenden Raum...
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MoselSchPV 1997 § 6.10 Überholen Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge (Law)
...3. Wenn der Vorausfahrende dem Verlangen des Überholenden nachkommen kann, muß er dem Überholenden an der gewünschten Seite genügend Raum lassen, indem er erforderlichen...
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MoselSchPV 1997 § 6.13 Wenden (Law)
...3 dies ohne Gefahr zuläßt und andere Fahrzeuge nicht gezwungen werden, unvermittelt ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern. 2. ...
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MoselSchPV 1997 § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag (Law)
...3. Beim Vorbeifahren an Fahrzeugen, die die Zeichen nach § 3.25 Nr. 1 Buchstabe c führen und an Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder schwimmenden Anlagen, die die Zeichen nac...
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MoselSchPV 1997 § 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren Allgemeines (Law)
...38 v. 16.9.1997, S. 52 b) durch das Tafelzeichen D.2 (Anlage 7), wird...
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MoselSchPV 1997 § 6.29 Vorrecht auf Schleusung (Law)
...3. Das Vorrecht nach Nummer 2 Buchstabe b wird nur erteilt: a) Fahrz...
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MoselSchPV 1997 § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen (Law)
...3. Unbeschadet der im Einzelfall von der zuständigen Behörde erteilten Auflagen muß der Liegeplatz für eine schwimmende Anlage so gewählt werden, daß die Fahrrinne für d...
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MoselSchPV 1997 § 9.01 Fahrbeschränkungen (Law)
Beim Durchfahren der Flußkrümmung in Höhe der Eisenbahnbrücke südlich von Diedenhofen/Thionville sind folgende Bestimmungen zu beachten: Bei rotem Licht müssen B...
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MoselSchPV 1997 § 9.04 Fahrt von Schubverbänden in der Moselmündung (Law)
...3,00 m und einer Breite bis zu 22,90 m verkehren. 2. Schubverbände, deren Breite 11,45 m überschreitet, müssen rechtzeitig v...
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MoselSchPV 1997 § 11.01 Begriffsbestimmungen und Anwendung (Law)
Im Sinne dieses Kapitels bedeuten: 1. Für dieses Kapitel gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 1 des Übereinkommens über ...
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MoselSchPV 1997 § 11.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen (Law)
...3. Ein Fahrzeug, das aufgrund von Regelungen, die außerhalb der Mosel gültig sind, andere Dokumente über die Abgabe von Schiffsbetriebsabfällen führt, muss in diesen and...
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SVFAngAusbV 1997 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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SVFAngAusbV 1997 § 4 Ausbildungsrahmenplan (Law)
(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt wer...
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SVFAngAusbV 1997 § 7 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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SVWO 1997 § 15 Form und Inhalt der Vorschlagslisten (Law)
...3 oder Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorschlagsberechtigt sind, der Name der Personenvereinigung oder des Verbandes einzusetzen; der Name und die Kurzbezeichnung der Vereinigung sind in d...
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SVWO 1997 § 18 Listenänderung und Listenergänzung (Law)
(1) Soll die Aufstellung der Bewerber in einer Vorschlagsliste vor Ablauf der Einreichungsfrist geändert oder ergänzt werden, muß die Vorschlagsliste, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts ander...
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SVWO 1997 § 24 Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses (Law)
...3) Die Beschwerde ist bis zum 134. Tag vor dem Wahltag bei dem Beschwerdewahlausschuß schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch oder durch Fernkopierer einzulegen und zu begründen. Der Beschwerdeführ...
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SVWO 1997 § 25 Entscheidung des Beschwerdewahlausschusses (Law)
...3 Abs. 3 vorgeschrieben sind. (3) Eine Beschwerde, die nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingelegt oder nicht begründet worden ist, wird von dem Vorsitzenden des Beschwerdewahlaussch...
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SVWO 1997 § 33 Wahlausweise (Law)
...3) Die Stimmabgabe ist nicht deshalb ungültig, weil bei der Ausstellung des Wahlausweises von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen worden ist.