-
LebensMAusbV § 9 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
LogAPrO § 9 Benotung (Law)
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten sowie die Leistungen in der mündlichen und der praktischen Prüfung werden wie folgt benotet: "sehr gut" (1), wenn d...
-
TourKfmAusbV § 9 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
UmstGeldInstV § 9 Konsortialkredite (Law)
(1) Ist ein Geldinstitut an einem Konsortialkredit beteiligt, so hat es mindestens seinen Anteil an dem von dem Kreditnehmer am 21. Juni 1948 geschuldeten Betrag anzusetzen. (2) Forderungen ...
-
UmwAusbV § 9 Abschlussprüfung (Law)
...rversorgung, Elektrotechnische Arbeiten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsbereichen Wasserversorgung sowie Elektrotechnische Arbeiten soll der Prüfling zeigen, dass er ...
-
StBDV § 9 (Law)
(weggefallen)
-
StFachAngAusbV § 9 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
-
TierSchG § 9 (Law)
...rversuche planen oder durchführen, insbesondere der biologischen, tiermedizinischen, rechtlichen und ethischen Kenntnisse und der Fähigkeiten im Hinblick auf die Durchführung von Tierversuchen, zu erl...
-
SzVersFachwPrV § 9 Zusatzqualifikation (Law)
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin kann nach dem Erwerb des Abschlusses „Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicher...
-
PAuswV § 9 Qualitätsstatistik (Law)
(1) Der Ausweishersteller erstellt eine Qualitätsstatistik. Sie enthält anonymisierte Qualitätswerte zu Lichtbildern und Fingerabdrücken, die sowohl in der Personalausweisbehörde als auch beim Ausweis...
-
RohrMeistPrV § 9 Übergangsvorschrift (Law)
...9 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
-
SachenRBerG § 9 Nutzer (Law)
...982 - LPG-Gesetz - (GBl. I Nr. 25 S. 443), das zuletzt durch das Gesetz über die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 483) geä...
-
SamEnV § 9 Prüfeinsatz (Law)
(1) Die Zuchtorganisation darf Samen, der nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Tierzuchtgesetzes zum Prüfeinsatz von Zuchttieren bestimmt ist (Prüfsamen), nur zur Besamung von Tieren ei...
-
PodAPrV § 9 Benotung (Law)
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten sowie die Leistungen in der mündlichen und praktischen Prüfung werden wie folgt benotet: - &...
-
PStG § 9 Beurkundungsgrundlagen (Law)
(1) Eintragungen in den Personenstandsregistern werden auf Grund von Anzeigen, Anordnungen, Erklärungen, Mitteilungen und eigenen Ermittlungen des Standesamts sowie von Einträgen in anderen Personenst...
-
PackmAusbV § 9 Anrechnungsregelung (Law)
...rverarbeitung kann die Ausbildungsdauer einer Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen oder zur Packmitteltechnologin um zwei Jahre verkürzt werden.
-
PapKuVerarbIndMeistPrV § 9 Übergangsvorschriften (Law)
Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 31. Juli 2010 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wiederholungsprüfung auch nach dieser Verord...
-
PatAnwO § 9 Prüfungskommission (Law)
Die Prüfungskommission wird bei dem Patentamt gebildet. Das Bundesamt für Justiz beruft in diese Kommission Mitglieder des Patentgerichts und des Patentamts sowie Patentanwälte und Patentassessoren. V...
-
WStrG § 9 Strafarrest (Law)
(1) Das Höchstmaß des Strafarrestes ist sechs Monate, das Mindestmaß zwei Wochen. (2) Der Strafarrest besteht in Freiheitsentziehung. Im Vollzug soll der Soldat, soweit tunlich, in seiner Au...
-
ZÄPrO § 9 (Law)
(1) Dem Gesuch ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung beizufügen. (2) Die Hochschulzugangsberechtigung einer außerdeutschen Schule kann ausnahmsweise als Ersatz für den in Absatz ...