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StVG § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen (Law)
...1 Nr. 1 bis 5 und 11 angeführten Halterdaten und Fahrzeugdaten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger unter Angabe von Fahrzeugdaten oder Personalien des Halters glaubhaft macht, dass er ...
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BauWiAusbV 1999 § 39 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 38 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 7 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt...
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AsylVfG 1992 § 39 (weggefallen) (Law)
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AufenthV § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke (Law)
...11. er vor Ablauf der Arbeitserlaubnis oder der Arbeitserlaubnisse zum Zweck der Saisonbeschäftigung, die ihm nach § 15a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Beschäftigungsveror...
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ÄApprO 2002 § 39 Antrag auf Approbation (Law)
...1 und 2 sowie § 3 Absatz 6 der Bundesärzteordnung vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen, zu entscheiden. Die zuständige Behörde bestätigt den Antragstellern nach § 3 Absatz 1 bis 3 und § 14b der ...
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BierStV 2010 § 39 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung (Law)
(1) Wer Bier steuerfrei verwenden will, hat die Erlaubnis vor Beginn der Verwendung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Hauptzollamt (§ 4 Absatz 2) zu beantragen. Dem ...
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BinSchStrEV 2012 § 39 (weggefallen) (Law)
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BKAG 1997 § 39 Strafvorschriften (Law)
...1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer vollstreckbaren gerichtlichen Anordnung nach § 20y ...
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EuWO 1988 § 39 Wahlräume (Law)
...1) Die Gemeindebehörde bestimmt für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältn...
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FZV 2011 § 39 Abruf im automatisierten Verfahren (Law)
...1 Nummer 1 bis 3, 5 bis 17 und 19 Buchstabe c, Nummer 20 und 21 Buchstabe a bis e sowie Nummer 25 bis 27, Absatz 2 Nummer 1 bis 4, Absatz 2a Nummer 1 bis 4, Absatz 3 Nummer 1 bis 4, Absatz 4 Nummer 1 ...
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GGArt29Abs6G § 39 Geltung von Vorschriften des Ersten Abschnitts (Law)
...17 entsprechend. Ungültig nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 ist eine Stimme auch dann, wenn mehr als einer der Fragen zugestimmt wird.
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MitbestGWO 2 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)
...18a des Gesetzes anzuwenden ist und der Geschlechteranteil im Wege der gerichtlichen Ersatzbestellung nach § 104 des Aktiengesetzes oder der Nachwahl hergestellt wird; 11....
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MitbestGWO 3 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)
...18a des Gesetzes anzuwenden ist und der Geschlechteranteil im Wege der gerichtlichen Ersatzbestellung nach § 104 des Aktiengesetzes oder der Nachwahl hergestellt wird; 11....
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LAP-htVerwDV § 39 Aufstieg (Law)
...18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Hochbau - für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes...
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LAP-mftDBwV § 39 Inkrafttreten (Law)
...1. Mai 2002 in Kraft.
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LAP-gDVerfSchV § 39 Gesamtergebnis (Law)
...1) Im Anschluss an die mündliche Prüfung setzt die Prüfungskommission die Abschlussnote fest. Dabei werden berücksichtigt: 1. die Durchschnit...
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SGB 10 § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Law)
...1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem ...
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SGB 11 § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Law)
...1 genannten Personen erwerbsmäßig ausgeübt, können sich die Aufwendungen der Pflegekasse abweichend von Satz 1 auf den Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 belaufen; Absatz 2 findet Anwendung. Bei Bez...
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SachenRBerG § 39 Mehrere Erbbaurechte auf einem Grundstück, Gesamterbbaurechte, Nachbarerbbaurechte (Law)
(1) An einem Grundstück können mehrere Erbbaurechte bestellt werden, wenn jedes von ihnen nach seinem Inhalt nur an einer jeweils anderen Grundstücksteilfläche ausgeübt werden kann. In den Erbbaurecht...
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SEAG § 39 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder (Law)
Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder gilt § 93 des Aktiengesetzes entsprechend.