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BBG 2009 § 3 Begriffsbestimmungen (Law)
...2) Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihr oder ihm nachgeordneten Beamtinnen und Beamten zuständig ist. ...
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BBG 2009 § 8 Stellenausschreibung (Law)
...2 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung regeln. (2) Die Art der Ausschreibung regelt die oberste Dienstbehörde nach Maßgabe des § 6 des Bundesgleichstellungsgesetzes. Sie kann dies...
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BBG 2009 § 13 Nichtigkeit der Ernennung (Law)
...2 vorgeschriebenen Form entspricht, 2. sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder 3....
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BBG 2009 § 14 Rücknahme der Ernennung (Law)
...2 nicht erfolgen durfte und eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 nicht zugelassen war und eine Ausnahme nicht nachträglich zugelassen wird. (2) Die Ernennung ...
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BBG 2009 § 16 Laufbahn (Law)
...2) Die Befähigung für die Laufbahn, in die eingestellt, gewechselt oder von einem anderen Dienstherrn versetzt werden soll, ist festzustellen und der Beamtin oder dem Beamten schriftlich mitzuteilen. ...
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BBG 2009 § 17 Zulassung zu den Laufbahnen (Law)
...2) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des einfachen Dienstes sind mindestens zu fordern 1. als Bildungsvoraussetzung ...
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BBG 2009 § 29 Zuweisung (Law)
...2. bei einer anderen Einrichtung, wenn ein öffentliches Interesse es erfordert, zugewiesen werden. Die Entscheidung trifft die ob...
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BBG 2009 § 30 Beendigungsgründe (Law)
...2. Verlust der Beamtenrechte, 3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder ...
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BBG 2009 § 39 Folgen der Entlassung (Law)
...rlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst“ oder „a. D.“ sowie die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu führen. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn die ...
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BBG 2009 § 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (Law)
...rliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. (...
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BBG 2009 § 48 Ärztliche Untersuchung (Law)
...2) Die Ärztin oder der Arzt teilt der Behörde auf Anforderung im Einzelfall die tragenden Gründe des Gutachtens mit, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältni...
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BBG 2009 § 53 Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (Law)
...rlaubt nach § 92 gewesen ist, b) Familienpflegezeit nach § 92a in Anspruch genommen hat oder ...
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BBG 2009 § 57 Erneute Berufung (Law)
...rliehen werden soll.
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BBG 2009 § 59 Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand (Law)
Die Versetzung in den Ruhestand wird von der für die Ernennung zuständigen Stelle verfügt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Versetzungsverfügung ist der Beamtin oder dem Beamten schr...
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BBG 2009 § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit (Law)
...rletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen. ...
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BBG 2009 § 65 Befreiung von Amtshandlungen (Law)
...2) Gesetzliche Vorschriften, nach denen Beamtinnen oder Beamte von einzelnen Amtshandlungen ausgeschlossen sind, bleiben unberührt.
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BBG 2009 § 68 Versagung der Aussagegenehmigung (Law)
...2) Sind Beamtinnen oder Beamte Partei oder Beschuldigte in einem gerichtlichen Verfahren oder soll ihr Vorbringen der Wahrnehmung ihrer berechtigten Interessen dienen, darf die Genehmigung auch dann, ...
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BBG 2009 § 78a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen (Law)
(1) Hat eine Beamtin oder ein Beamter wegen einer vorsätzlichen Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die ihr oder ihm wegen ihrer oder seiner Eigen...
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BBG 2009 § 83 Trennungsgeld (Law)
...2) Werden Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst zum Zweck ihrer Ausbildung einer Ausbildungsstelle an einen anderen Ort als dem bisherigen Dienst- oder Wohnort zugewie...
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BBG 2009 § 88 Mehrarbeit (Law)
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbe...