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SGB 11 § 33a Leistungsausschluss (Law)
...20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 25 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Nähere zur Durchführung regelt die Pflegekasse in ihrer ...
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SGB 11 § 35 Erlöschen der Leistungsansprüche (Law)
Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Buch nichts Abweichendes bestimmt ist. § 19 Absatz 1a des Fünften Buches gilt entsprechend.
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SGB 11 § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung) (Law)
...2 für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Hö...
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SGB 11 § 42 Kurzzeitpflege (Law)
...2 kann um bis zu 1 612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege nach § 39 Absatz 1 Satz 3 auf insgesamt bis zu 3 224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die K...
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SGB 11 § 43a Inhalt der Leistung (Law)
...2 genannten Aufwendungen zehn vom Hundert des nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches vereinbarten Heimentgelts. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht über...
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SGB 11 § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung (Law)
...20h des Fünften Buches erfolgt. § 45c Absatz 7 Satz 5 gilt entsprechend.
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SGB 11 § 53a Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste (Law)
...2. zur Durchführung und Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung, 3. über die von den Medizinischen Di...
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SGB 11 § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze (Law)
...2,55 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird durch Gesetz festgesetzt. Für Personen, bei denen § 28 Abs. 2 Anwendung findet, beträgt der Beitragssatz die Hälfte des Beitragss...
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SGB 11 § 68 Jahresausgleich (Law)
...2) Werden nach Abschluß des Jahresausgleichs sachliche oder rechnerische Fehler in den Berechnungsgrundlagen festgestellt, hat das Bundesversicherungsamt diese bei der Ermittlung des nächsten Jahresau...
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SGB 11 § 70 Beitragssatzstabilität (Law)
...2) Vereinbarungen über die Höhe der Vergütungen, die dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität widersprechen, sind unwirksam.
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SGB 11 § 74 Kündigung von Versorgungsverträgen (Law)
...2 Abs. 2 Satz 1) herzustellen. Die Landesverbände der Pflegekassen können im Einvernehmen mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zur Vermeidung der Kündigung des Versorgungsvertrages mit dem Träg...
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SGB 11 § 80a (weggefallen) (Law)
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SGB 11 § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen (Law)
...2 Nr. 1 oder Aufwendungen für Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter nach Absatz 2 Nr. 3 durch öffentliche Förderung gemäß § 9 n...
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SGB 11 § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung (Law)
...2 von den Investitionsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen nach § 82 Abs. 2. § 90 bleibt unberührt. (2) Nach Erlass der ...
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SGB 11 § 85 Pflegesatzverfahren (Law)
...2 vereinbart. (2) Parteien der Pflegesatzvereinbarung (Vertragsparteien) sind der Träger des einzelnen zugelassenen Pflegeheimes sowie 1. ...
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SGB 11 § 87 Unterkunft und Verpflegung (Law)
...2) vereinbaren mit dem Träger des Pflegeheimes die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Entgelte für die Unterkunft und für die Verpflegung jeweils getrennt. Die Entgelte müssen in einem angemessene...
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SGB 11 § 91 Kostenerstattung (Law)
...2) Den Pflegebedürftigen werden die ihnen von den Einrichtungen nach Absatz 1 berechneten Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen erstattet. Die Erstattung darf jedoch 80 vom Hundert des Betrages ...
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SGB 11 § 92 (weggefallen) (Law)
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SGB 11 § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen (Law)
...20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49), 2. die Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung (§§ 54 bis 61)...
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SGB 11 § 96 Gemeinsame Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (Law)
...2) § 286 des Fünften Buches gilt für die Pflegekassen entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Verbände der Pflege- und Krankenkassen.