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BranntwMonG (XXXX) §§ 11 und 12 (Law)
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EBO Anlage 11 (zu § 25) (Law)
...8) Maße in Millimetern ...
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EinigVtr Art 11 Verträge der Bundesrepublik Deutschland (Law)
...kerrechtliche Verträge und Vereinbarungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei angehört, einschließlich solcher Verträge, die Mitgliedschaften in internationalen Organisationen ode...
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RheinSchPV 1994 Anlage 11 (Law)
(Text in Bearbeitung)
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SGB 11 § 3 Vorrang der häuslichen Pflege (Law)
...können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
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SGB 11 § 7a Pflegeberatung (Law)
...kassen und die gesetzlichen Krankenkassen können zur Aufgabenwahrnehmung durch Pflegeberater und Pflegeberaterinnen von der Möglichkeit der Beauftragung nach Maßgabe der §§ 88 bis 92 des Zehnten Buche...
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SGB 11 § 9 Aufgaben der Länder (Law)
...ktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt; durch Landesrecht kann auch bestimmt werden, ob und in welchem Umfang eine im Landesrecht vorges...
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SGB 11 § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder (Law)
...Körperschaften des Bundes ab 2016 im Abstand von vier Jahren über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. (2) Die...
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SGB 11 § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (Law)
...kunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds. (3) Beeinträchtigu...
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SGB 11 § 16 Verordnungsermächtigung (Law)
...Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 zu erlassen. Es kann sich dabei von unabhängigen Sachverständi...
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SGB 11 § 19 Begriff der Pflegepersonen (Law)
Pflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44...
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SGB 11 § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten (Law)
...ko der Pflegebedürftigkeit versichert haben. Das gleiche gilt für die Bezieher von Versorgungsleistungen nach den jeweiligen Abgeordnetengesetzen des Bundes und der Länder.
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SGB 11 § 26 Weiterversicherung (Law)
...können sich auf Antrag in der sozialen Pflegeversicherung weiterversichern, sofern für sie keine Versicherungspflicht nach § 23 Abs. 1 eintritt. Dies gilt auch für Personen, deren Familienversicherung...
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SGB 11 § 26a Beitrittsrecht (Law)
...kasse oder dem gewählten privaten Versicherungsunternehmen bis zum 30. Juni 2002 schriftlich zu erklären; er bewirkt einen Versicherungsbeginn rückwirkend zum 1. April 2001. Die Vorversicherungszeiten...
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SGB 11 § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages (Law)
...Krankenversicherungsunternehmen gegen Pflegebedürftigkeit versichert sind, können ihren Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen. Das Kündigungsrecht gilt auc...
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SGB 11 § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Law)
...Krankenkasse und der bei ihr errichteten Pflegekasse in einem bestimmten Verhältnis pauschal aufgeteilt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt in Richtlinien, die erstmals bis zum 30. Apr...
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SGB 11 § 43 Inhalt der Leistung (Law)
...kasse auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, soweit der nach Satz 2 gewährte Leistungsbetrag die in Satz 1 genannten Aufwendungen übersteigt. (3) Wählen Pflegebedürftig...
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SGB 11 § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Law)
...ken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für ein...
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SGB 11 § 47 Satzung (Law)
...Krankenversicherungsunternehmen vermitteln kann. (3) Die Satzung und ihre Änderungen bedürfen der Genehmigung der Behörde, die für die Genehmigung der Satzung der Krankenkasse, bei der die P...
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SGB 11 § 53 Aufgaben auf Bundesebene (Law)
...Krankenkassen nimmt die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen wahr. Die §§ 217b, 217d und 217f des Fünften Buches gelten entsprechend.