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WG Art 59 (Law)
(1) Die Ehrenzahlung ist in allen Fällen zulässig, in denen der Inhaber bei Verfall oder vor Verfall Rückgriff nehmen kann. (2) Die Ehrenzahlung muß den vollen Betrag umfassen, den der Wechs...
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WG Art 61 (Law)
Weist der Inhaber die Ehrenzahlung zurück, so verliert er den Rückgriff gegen diejenigen, die frei geworden wären.
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WG Art 68 (Law)
(1) In der Abschrift ist der Verwahrer der Urschrift zu bezeichnen. Dieser ist verpflichtet, die Urschrift dem rechtmäßigen Inhaber der Abschrift auszuhändigen. (2) Wird die Aushändigung ver...
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WG Art 72 (Law)
(1) Verfällt der Wechsel an einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend, so kann die Zahlung erst am nächsten Werktag verlangt werden. Auch alle anderen auf den Wechsel bezüglichen Handlungen, in...
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WG Art 75 (Law)
Der eigene Wechsel enthält: 1. die Bezeichnung als Wechsel im Text der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ...
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WG Art 82 (Law)
(1) Der Protest, den der Inhaber einer Abschrift nach Artikel 68 Abs. 2 gegen den Verwahrer der Urschrift erheben läßt, ist auf die Abschrift oder auf ein damit zu verbindendes Blatt zu setzen. ...
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WG Art 85 (Law)
(1) Schreibfehler, Auslassungen und sonstige Mängel der Protesturkunde können bis zur Aushändigung der Urkunde an denjenigen, für den der Protest erhoben worden ist, von dem Protestbeamten berichtigt ...
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WG Art 92 (Law)
(1) Die Form einer Wechselerklärung bestimmt sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiet die Erklärung unterschrieben worden ist. (2) Wenn jedoch eine Wechselerklärung, die nach den Vor...
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WG Art 3 (Law)
(1) Der Wechsel kann an die eigene Order des Ausstellers lauten. (2) Er kann auf den Aussteller selbst gezogen werden. (3) Er kann für Rechnung eines Dritten gezogen werden. ...
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WG Art 5 (Law)
(1) In einem Wechsel, der auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lautet, kann der Aussteller bestimmen, daß die Wechselsumme zu verzinsen ist. Bei jedem anderen Wechsel gilt der Zinsvermerk...
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WG Art 22 (Law)
(1) Der Aussteller kann in jedem Wechsel mit oder ohne Bestimmung einer Frist vorschreiben, daß der Wechsel zur Annahme vorgelegt werden muß. (2) Er kann im Wechsel die Vorlegung zur Annahme...
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WG Art 28 (Law)
(1) Der Bezogene wird durch die Annahme verpflichtet, den Wechsel bei Verfall zu bezahlen. (2) Mangels Zahlung hat der Inhaber, auch wenn er der Aussteller ist, gegen den Annehmer einen unmi...
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WG Art 29 (Law)
(1) Hat der Bezogene die auf den Wechsel gesetzte Annahmeerklärung vor der Rückgabe des Wechsels gestrichen, so gilt die Annahme als verweigert. Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, daß die St...
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WG Art 32 (Law)
(1) Der Wechselbürge haftet in der gleichen Weise wie derjenige, für den er sich verbürgt hat. (2) Seine Verpflichtungserklärung ist auch gültig, wenn die Verbindlichkeit, für die er sich ve...
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WG Art 41 (Law)
(1) Lautet der Wechsel auf eine Währung, die am Zahlungsort nicht gilt, so kann die Wechselsumme in der Landeswährung nach dem Wert gezahlt werden, den sie am Verfalltag besitzt. Wenn der Schuldner di...
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HGBEG Art 54 (Law)
...§ 285 Nr. 9, § 286 Abs. 3, § 291 Abs. 3, § 297 Abs. 1 Satz 2, § 298 Abs. 1, § 299 Abs. 1, § 301 Abs. 1, der §§ 304, 308, 313 Abs. 3, des § 314 Abs. 1 Nr. 6 sowie des § 341j Abs. 2 des Handelsgesetzbuc...
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Grundgesetz Artikel 54 (Law)
Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. Das Amt d...
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WG Art 1 (Law)
Der gezogene Wechsel enthält: 1. die Bezeichnung als Wechsel im Text der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestell...
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WG Art 9 (Law)
(1) Der Aussteller haftet für die Annahme und die Zahlung des Wechsels. (2) Er kann die Haftung für die Annahme ausschließen; jeder Vermerk, durch den er die Haftung für die Zahlung ausschli...
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WG Art 10 (Law)
Wenn ein Wechsel, der bei der Begebung unvollständig war, den getroffenen Vereinbarungen zuwider ausgefüllt worden ist, so kann die Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen dem Inhaber nicht entgegengese...