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SprengV 1 § 42 (Law)
...on explosionsgefährlichen Stoffen oder Zündmitteln den Namen des Zurückgebenden, 7. den Namen der Person, der explosionsgefährliche Stoffe o...
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SprengV 1 § 46 (Law)
...1 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 14 Absatz 1, 5 oder 6, § 18 Absatz 1 oder § 18...
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SprengV 1 § 47 (Law)
...olgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b, 2, 2a und 3 Buchstabe a des Sprengstoffgesetzes wird auf die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung übertragen...
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SprengV 1 § 48 (Law)
...osionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung vor dem 1. Juli 1983 erteilt worden ist, kann die Anerkennung des Lehrganges auch widerrufen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie...
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SprengV 1 § 50 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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SprengV 1 Inhaltsübersicht (Law)
...orderungen an Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör Abschnitt III ...
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SprengV 1 § 6a (Law)
...offe für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Katastrophenschutzes einschließlich der Sprengstoffe im Besitz von militärischen oder polizeilichen Dienststellen und Dienststellen ...
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SprengV 1 § 22 (Law)
...otechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S2 dürfen nur Personen überlassen werden, die auf Grund einer entsprechenden Erlaubnis nach § 7 ode...
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SprengV 1 § 24 (Law)
...oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände 1. der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandemp...
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SprengV 1 § 26 (Law)
...ossenen Räumen erlaubt. Während dieser Tätigkeiten ist der Aufenthalt Unbefugter sowie offenes Licht, offenes Feuer und das Rauchen in solchen Räumen verboten. (2) Zum Laden von Treibladungs...
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SprengV 1 § 29 (Law)
...on explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Handhabung und Anwendung, b) die Ursachen und Fo...
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SprengV 1 § 31 (Law)
...on pyrotechnischen Gegenständen, den Umgang mit Treibladungspulver für das nicht gewerbsmäßige Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, zum Vorderladerschießen oder zum Böllerschießen ist außer der t...
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SprengV 1 § 37 (Law)
...orschriften anerkannt sind. Insoweit gilt der Nachweis der Fachkunde für die Ausführung von Sprengarbeiten durch die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Lehrgang als erbracht.
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SprengV 1 § 3 (weggefallen) (Law)
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SprengV 1 § 12a (weggefallen) (Law)
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SprengV 1 § 12b (weggefallen) (Law)
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SprengV 1 § 18a (weggefallen) (Law)
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SprengV 1 § 25a (weggefallen) (Law)
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SprengV 1 § 3a (weggefallen) (Law)
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SprengV 1 § 12c (weggefallen) (Law)