-
SprengV 1 § 42 (Law)
...14 Absatz 1 Nummer 5, 6. den Namen und die Anschrift des Lieferers, bei Rückgabe von explosionsgefährlichen Stoffen oder Zündmitteln den Nam...
-
SprengV 1 § 46 (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 14...
-
SprengV 1 § 47 (Law)
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b, 2, 2a und 3 Buchstabe a des Sprengstoffgesetzes wird auf die Bundesanstalt für Materialfor...
-
SprengV 1 § 48 (Law)
Lehrgangsträgern, denen die Anerkennung für Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung vor dem 1. Juli 1983 erteilt wo...
-
SprengV 1 § 50 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
-
SprengV 1 Inhaltsübersicht (Law)
Abschnitt I -Anwendungsbereich des Gesetzes ...
-
SprengV 1 § 6a (Law)
(1) Die in der Anlage 5 Nummer 1 bezeichneten Sprengstoffe sind darüber hinaus nach Anlage 5 Nummer 2 zu markieren. Dies gilt auch für Sprengstoffe für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für ...
-
SprengV 1 § 22 (Law)
...Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S2 dürfen nur ...
-
SprengV 1 § 24 (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Absatz 1, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine...
-
SprengV 1 § 26 (Law)
(1) Bei der nichtgewerblichen Herstellung von Patronen sind Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen nur in geschlossenen Räumen erlaubt. Während dieser Tätigkeite...
-
SprengV 1 § 29 (Law)
(1) Die in der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und in der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes nachzuweisende Fachkunde umfaßt ...
-
SprengV 1 § 31 (Law)
...Regel eine praktische Prüfung abzulegen. (2) Über den wesentlichen Inhalt und das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Vertreter der zuständigen Behörde zu un...
-
SprengV 1 § 37 (Law)
Die §§ 32 und 33 sowie 34 Absatz 3 und 4, §§ 35 bis 36 gelten nicht für Lehrgänge für Personen aus Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, wenn die Ausbildungspläne dieser Lehrgänge auf Grund bun...
-
SprengV 1 § 3 (weggefallen) (Law)
-
SprengV 1 § 12a (weggefallen) (Law)
-
SprengV 1 § 12b (weggefallen) (Law)
-
SprengV 1 § 18a (weggefallen) (Law)
-
SprengV 1 § 25a (weggefallen) (Law)
-
SprengV 1 § 3a (weggefallen) (Law)
-
-
SprengV 1 § 12c (weggefallen) (Law)