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HebG 1985 § 29 (Law)
(1) Eine im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes wirksame Niederlassungserlaubnis nach § 10 des Hebammengesetzes in der in § 33 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Fassung gilt weiter. Sie erlischt mit ...
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HebG 1985 § 33 (Law)
§ 6 Absatz 3 bis 5 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Ausbildungen nach § 6 Absatz 3, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.