-
BinSchStrO 2012 § 10.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe (Law)
...und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist –. ...
-
BinSchStrO 2012 § 3.02 Lichter und Signalleuchten (Law)
...und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Anhangs II § 7.05 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung entsprechen. Signalleuchten, die den Anforderungen der am 30. Juni 2011 ...
-
BinSchStrO 2012 § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen (Law)
...und Schwimmkörpern verboten. ...
-
BinSchStrO 2012 § 9.04 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste (Law)
...und Abgang vorhanden ist. 3. Die Fahrgäste dürfen zum Ein- und Aussteigen nur die dazu bestimmten Ein- und Ausgänge, Landungsbrücken und Lan...
-
BinSchStrO 2012 § 9.06 Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen (Law)
...und die Benutzer einer Anlegestelle müssen sich so verhalten, dass sie den Verkehr nicht gefährden und andere Personen nicht behindern oder belästigen. Sie müssen die Anordnungen des Schiffsführers, d...
-
BinSchStrO 2012 § 11.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
-
BinSchStrO 2012 § 12.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
...undriss auf beiden Seiten abgerundet und so verjüngt ist, dass die Breite der Bugwand die Gesamtbreite des Schubleichters auf mindestens 1,50 m unterschreitet; die Länge der Verjüngung muss mindestens...
-
BinSchStrO 2012 § 14.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
-
BinSchStrO 2012 § 15.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
-
BinSchStrO 2012 § 18.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
Ein Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: ...
-
BinSchStrO 2012 § 21.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
Abweichend von der Kennzeichnung nach den §§ 6.24 und 6.25 kann eine Brückendurchfahrt bei Nacht wie folgt gekennzeichnet sein: 1. ...
-
BinSchStrO 2012 § 22.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
...undriss auf beiden Seiten abgerundet und so verjüngt ist, dass die Breite der Bugwand die Gesamtbreite des Schubleichters auf mindestens 1,50 m unterschreitet; die Länge der Verjüngung muss mindestens...
-
BinSchStrO 2012 § 24.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
-
BinSchStrO 2012 § 25.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
Abweichend von der Kennzeichnung nach den §§ 6.24 und 6.25 kann eine Brückendurchfahrt bei Nacht wie folgt gekennzeichnet sein: 1. ...
-
BinSchStrO 2012 § 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und (Law)
...und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder die nächste Dienststelle der Wasserschutzpolizei unterrichten; er hat dabei die Stelle des Vorfalls und die Art des Gegenstandes oder der Flüssigkeit so gena...
-
BinSchStrO 2012 § 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS (Law)
...und Charlottenburger Verbindungskanal, Untere Havel-Wasserstraße von km 0,00 bis km 67,82 und von km 146,20 bis km 148,48 mit Großer Wannsee und Havel-Oder-Wasse...
-
BinSchStrO 2012 § 10.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
-
BinSchStrO 2012 § 10.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
...und eines Fahrzeugs, das für die Beförderung von Gütern bestimmt ist, darf das Fahrgastschiff erst nach diesem in die Schleuse einfahren.
-
BinSchStrO 2012 § 11.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
1. Ein Kleinfahrzeug darf die Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen nicht bei Nacht benutzen. 2. ...
-
BinSchStrO 2012 § 13.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
(keine besonderen Vorschriften)